Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf
- S.147
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überlassen worden ist. Für dieses Objekt gelangte ein monatlicher Betrag in Höhe
von brutto € 39,60 zur Vorschreibung. Aufgrund der vorgefundenen vertraglichen
Konstellation – Vertragspartner der IIG & Co KG bzw. der Stadt Innsbruck war der
Verein „Innsbrucker Feuerwehroldtimerclub“ – war die Kontrollabteilung darüber
verwundert, dass die Vorschreibungen der Leihgeber direkt an die Berufsfeuerwehr Innsbruck gerichtet waren. Dieser Umstand wurde vom Branddirektor in der
Weise begründet, als die tatsächliche Bezahlung der vorgeschriebenen Beträge
über das Budget der städtischen Berufsfeuerwehr erfolgt. Diese Vorgehensweise
sei mit dem ressortzuständigen 2. Vizebürgermeister so abgestimmt gewesen. Inhaltlich argumentierte der Branddirektor die Zahlungsübernahmen damit, dass der
Verein für die Stadt (bzw. die Berufsfeuerwehr) eine Leistung insofern erbringen
würde, indem er alte und erhaltungswürdige Feuerwehrfahrzeuge betreue, was
ansonsten (wenn dies nicht durch den Verein erfolgen würde) die Berufsfeuerwehr
zu bewerkstelligen hätte. Aus formaler Sicht machte die Kontrollabteilung darauf
aufmerksam, dass die Bezahlung der Vorschreibungen durch die städtische Berufsfeuerwehr ohne entsprechenden Titel (also ohne vertragliche Grundlage) erfolgte. Dies deshalb, da die zugrunde liegenden Bittleihverträge als Vertragspartner den Verein vorsehen. Insofern müssten die Vorschreibungen von den
Leihgebern auch an den Verein gerichtet werden.
Die Kontrollabteilung empfahl der städtischen Berufsfeuerwehr, in Zusammenarbeit mit den Leihgebern die Vorschreibungen künftig formal korrekt an den Verein
„Innsbrucker Feuerwehroldtimerclub“ zu richten. Darüber hinaus wurde empfohlen,
die Umstände, welche die Zahlungsübernahme durch die städtische Berufsfeuerwehr begründen (Leistungen des Vereines für die Stadt), schriftlich in bspw. einem
Aktenvermerk zu dokumentieren und diesen vom ressortzuständigen Vizebürgermeister „freigeben“ zu lassen. Im Anhörungsverfahren informierte die städtische
Berufsfeuerwehr darüber, dass in Entsprechung der Empfehlung der Kontrollabteilung von ihr ein Rohentwurf für eine Vereinbarung zwischen dem „Innsbrucker
Feuerwehroldtimerclub“ und der Stadt Innsbruck erarbeitet worden wäre. Dieser
Rohentwurf befand sich damals zur rechtlichen Prüfung im Amt für Präsidialangelegenheiten der MA I. Nach dieser rechtlichen Prüfung war geplant, diese Vereinbarung dem Stadtsenat zur Beschlussfassung vorzulegen und in der Folge zu unterfertigen.
Im Rahmen der aktuellen Follow up – Prüfung stellte die Kontrollabteilung fest,
dass der Stadtsenat in seiner Sitzung vom 10.09.2014 der beschriebenen Vereinbarung seine Zustimmung erteilte. Der Kontrollabteilung wurde von der städtischen
Berufsfeuerwehr eine Abschrift des allseits unterfertigten Vertrages übermittelt. In
Punkt „3. Übernahme der Betriebskosten“ ist unter anderem auch die von der Kontrollabteilung empfohlene Umstellung der Rechnungslegung an den „Innsbrucker
Feuerwehroldtimerclub“ festgehalten.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Zl. KA-00206/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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