Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf

- S.158

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Im Zuge der Follow up – Einschau 2014 wurde die Kontrollabteilung darüber informiert, dass nach Vorlage der erforderlichen Unterlagen durch die BFI die ausgesprochene Empfehlung mit Februar 2014 vollinhaltlich umgesetzt worden sei.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

98

Wie den Prüfungsunterlagen zu entnehmen war, wurde der Kauf eines Sonderfahrzeuges nicht über die Stadt Innsbruck sondern über die IVB abgewickelt. Zur
Begleichung des Kaufpreises hat die FF Mühlau jedenfalls der Gebietskörperschaft einen Betrag von € 29.354,19 überwiesen. Im Zuge ihrer Prüfung stellte die
Kontrollabteilung fest, dass sich der Kaufpreis für das erwähnte Fahrzeug auf netto
€ 28.832,68 belaufen hat.
Aus den der Kontrollabteilung vorgelegten Prüfungsunterlagen war jedoch nicht
eindeutig ersichtlich, ob das gegenständliche Sonderfahrzeug von der FF Mühlau
zur Gänze, also zzgl. der Umsatzsteuer in der Höhe von € 5.766,54 bezahlt werden sollte oder der Steuerbetrag von der Stadt Innsbruck zu übernehmen war. In
Bezug auf den (Netto-)Kaufpreis ergibt die Gegenüberstellung der beiden Beträge
eine Differenz in der Höhe von € 521,51.
Nach Meinung der Kontrollabteilung galt es zu klären, ob dieser Betrag der FF
Mühlau rückzuerstatten oder ob von der FF Mühlau noch ein Betrag von
€ 5.245,03 einzufordern wäre.
In seiner Stellungnahme teilte der Amtsleiter mit, dass diesbezüglich mit der MA IV
Kontakt aufgenommen und abschließend an die Abteilungsleitung ein Bericht erstattet werde.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur aktuellen Follow up – Einschau 2014
erbrachte die Dienststelle der MA III den Nachweis, dass der Differenzbetrag von
€ 521,51 an die FF Mühlau rückerstattet worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

99

Mit Beschluss vom 20.12.2011 hat der StS die BFI mit der Neuausschreibung von
Wartungs- und Servicearbeiten den Fuhrpark der Feuerwehr der Stadt Innsbruck
betreffend beauftragt und der Kündigung des bestehenden Instandhaltungsvertrages zum 31.12.2011 zugestimmt.
Darüber hinaus wurde beschlossen, dass „bis Ende Mai 2012 ein ‚Kosten- und
Leistungsrechnungsbericht‘ vorzulegen ist, indem auf die tatsächlichen Auswirkungen hinsichtlich des Personalstandes der IVB, die bisher geleisteten Zahlungen
… sowie die Verrechnung zwischen den involvierten städtischen Dienststellen einzugehen sein wird. … Der Bericht ist von der Bau- und Finanzdirektion im Wege
des Magistratsdirektors zeitgerecht vorzulegen.“
Bis zum Prüfungszeitpunkt (Ende Oktober 2013) waren keine diesbezüglichen
Aufzeichnungen bzw. kein „Kosten- und Leistungsbericht“ aktenkundig und ist somit dem Beschluss des StS vom 20.12.2011 nicht zur Gänze entsprochen worden.

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Zl. KA-00206/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

69