Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf
- S.163
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Die Berufsfeuerwehr übermittelte der Kontrollabteilung im Zuge der Follow up –
Einschau 2014 entsprechende Unterlagen, die eine Umsetzung der Empfehlung
dokumentieren.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
107
Bei der Prüfung der Handkasse konstatierte die Kontrollabteilung, dass die Kassenvorgänge von jenen der Stadt Innsbruck buchungstechnisch getrennt und die
Einnahmen und Ausgaben der Handkasse in einem eigenen Kassabuch händisch
erfasst sind.
Dieses wurde ordnungsgemäß geführt, die fortlaufend nummerierten Belege waren chronologisch eingetragen und abgelegt, so dass eine lückenlose Verbindung
zwischen Beleg und Kassabuch gewährleistet ist.
Vorschriften über die Führung der Handkasse waren keine evident, weshalb angeregt wurde, gegebenenfalls in Anlehnung an die Vorschriften der Handkassenordnung der Stadt Innsbruck Einzelheiten der Unterschrifts- und Entscheidungsbefugnisse sowie des Belegwesens schriftlich zu regeln und festzuhalten.
Dazu teilte die Berufsfeuerwehr im Rahmen ihrer Stellungnahme mit, dass mit der
Personalvertretung Kontakt aufgenommen werde, um eine angemessene Regelung zu finden.
Zur Follow up – Einschau 2014 berichtete der Amtsleiter, dass eine entsprechende
Handkassenordnung schriftlich festgelegt und der Handkasse beigelegt worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
108
Gemäß Rundschreiben des Amtes für Personalwesen der MA I – Allgemeine Verwaltungsdienste vom 23.09.2002 wird für städtische Mitarbeiter nur dann ein Kostenzuschuss für Betriebsausflüge gewährt, wenn die Veranstaltung von einer Abteilung oder mit Zustimmung des Abteilungsleiters von einem Amt oder Referat
durchgeführt wird. Der jährliche Antrag auf Gewährung eines Kostenzuschusses
ist vom jeweiligen Vorgesetzten abzuzeichnen. Die Auszahlung der Zuwendung
erfolgt über das Referat Stadtkasse der MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
Recherchen der Kontrollabteilung dazu haben ergeben, dass in den geprüften Jahren 2012 und 2011 dem Referat Besoldung der MA I weder die Namen noch die
Anzahl der tatsächlich an den Veranstaltungen teilgenommenen Mitarbeiter der
BFI bekannt gegeben worden sind. Zudem hielt die Kontrollabteilung fest, dass
entgegen den Bestimmungen im Rundschreiben vom 23.09.2002 die Kostenzuschüsse jener Mitarbeiter, die den Betriebsfeierlichkeiten fern geblieben sind, nicht
an das Referat Stadtkasse der MA IV rückerstattet worden sind.
Um den im Rundschreiben des Amtes für Personalwesen vom 23.09.2002 festgelegten Regelungen zu entsprechen, empfahl die Kontrollabteilung, künftig die Teilnehmer der Betriebsfeierlichkeiten namentlich zu erfassen und diese nach Abhaltung der jeweiligen Veranstaltung dem Referat Besoldung bekannt zu geben. Dar-
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Zl. KA-00206/2015
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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