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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 04-Protokoll_23.04.2015_gsw.pdf

- S.175

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der Straßenbahnverordnung 1999 (StrabVO). Die Kontrollabteilung merkte an,
dass es sich bei den Kosten für die durchzuführenden Hauptuntersuchungen
der neuen Straßenbahnen ihrer Meinung nach nicht um klassische Investitionskosten des Regional- und Straßenbahnprojektes handelt. Vielmehr stellen diese
Positionen Aufwendungen des laufenden Betriebes der Erbringung der (Straßenbahn-)Verkehrsdienstleistung dar. Zum Prüfungszeitpunkt bestand aus Sicht der
Kontrollabteilung keine klare vertragliche Regelung über die separate Begleichung
dieser Aufwendungen durch die Stadt Innsbruck. Während die Verrechnung des
auf die Stubaitalbahn entfallenden betraglichen Anteiles der Hauptuntersuchungen
aus dem vertraglichen Blickwinkel im Verkehrsdienstvertrag mit der VVT dokumentiert worden ist, fehlte nach Meinung der Kontrollabteilung eine derartige vertragliche Regelung zwischen IVB und der Stadt Innsbruck. In diesem Punkt wäre nach
Einschätzung der Kontrollabteilung der mittlerweile unbefristet abgeschlossene
ÖPNV-Vertrag zu adaptieren. Die Kontrollabteilung empfahl der MA IV, in Zusammenarbeit mit der IVB eine diesbezügliche Anpassung des bestehenden ÖPNVVertrages zu prüfen. Die MA IV sagte zu, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu
entsprechen. Mit den Vorarbeiten zur Ergänzung des ÖPNV-Vertrages sei bereits
begonnen worden.
Aktuell avisierte die MA IV, dass der ÖPNV-Vertrag im laufenden Jahr (2015)
überarbeitet werde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Zudem machte die Kontrollabteilung darauf aufmerksam, dass die bisherigen von
der MA IV zur Finanzierung des Regional- und Straßenbahnprojektes angestellten
Bedeckungsrechnungen diese Kosten nicht beinhalte(te)n. Durch die kameralistische Abwicklung dieser Aufwendungen über die Vp. 5/875000-775130 werden
diese Beträge letzten Endes mit Geldmitteln bedeckt, welche für die Realisierung
des Regional- und Straßenbahnprojektes zweckgebunden sind. Auf der rechnerischen Basis des derzeitigen Straßenbahnfuhrparkes der IVB (insgesamt 32 neue
Trams) ist bis zum Jahr 2018 in diesem Bereich mit Gesamtkosten in Höhe von
€ 6.446.392,81 (inkl. der Kosten für die Jahre 2012 und 2013) zu rechnen. Bei diesem Betrag ist die vertraglich vorgesehene Valorisierung noch nicht miteinbezogen. Die Kontrollabteilung empfahl der MA IV zu prüfen, ob allenfalls eine alternative Bedeckungsmöglichkeit dieser Kosten für die „Hauptuntersuchungen“ umsetzbar ist. Falls von der MA IV die weitere unveränderte buchhalterische Vorgangsweise angestrebt wird, empfahl die Kontrollabteilung, bei einer allfälligen künftigen
Beschlussfassung in Sachen Regional- und Straßenbahnprojekt diesen Umstand
bei der Erstellung der Bedeckungsrechnung mit zu berücksichtigen. Die MA IV
sagte zu, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen.
In Verbindung mit der Ankündigung der Überarbeitung des ÖPNV-Vertrages im
laufenden Jahr (2015) sagte die MA IV zu, dass dabei auch die Empfehlung der
Kontrollabteilung hinsichtlich der Bedeckung der Kosten für Hauptuntersuchungen
thematisch verwirklicht werden würde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Zl. KA-00206/2015

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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