Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 01-Jaenner.pdf
- S.165
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GR Dipl.-Ing. Steininger: Vorab möchte ich sagen, dass ich
aus diesem Thema nicht unbedingt eine Religion machen möchte. Für mich
persönlich ist es nicht sehr entscheidend, ob diese ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zur Jungbürgerfeier der Stadt Innsbruck eingeladen werden oder nicht. Trotzdem haben die Argumente von StR Mag. Oppitz-Plörer und GR Ing. Krulis etwas für sich. Ich habe die Jungbürgerfeier
damals in Linz erlebt und es handelt sich hier um ein Ereignis, das von seiner Tradition her betrachtet in gewisser Weise mit dem Bereich "Staatsbürgertum" verknüpft ist.
Diese Entscheidung so leichtfertig zu treffen, ohne dass es eine Regelung gibt, welche Personen eingeladen werden sollen, finde ich
nicht gut. Es ist ein Unterschied, ob jemand ein Monat hier in der Stadt
Innsbruck lebt oder seit seiner Geburt. Wie gesagt, Integration ist wichtig,
man soll sich aber nicht einbilden, dass mit dieser Einladung zur Jungbürgerfeier - vorausgesetzt, sie wird beschlossen - eine nennenswerte Maßnahme gesetzt würde. Allen Dingen soll das ihnen zustehende Maß zukommen.
Im Zweifelsfall vertrete ich den Standpunkt, dass es einen gewissen Wert hat, Bürgerin oder Bürger der Stadt Innsbruck bzw. Tirolerin
oder Tiroler zu sein. Dies hat eine gewisse Tradition und damit soll man
nicht leichtfertig umgehen. Es gibt genügend Möglichkeiten, Feiern zu veranstalten, wo auch Ausländer willkommen sind, wie zum Beispiel Integrationsbälle. (Unruhe im Saal) StR Mag. Schwarzl, es ist ganz nett, dass Du,
so wie ich, aus Oberösterreich kommst. Ich werde diesem Antrag in der
vorliegenden Form nicht zustimmen.
GR Hüttenberger: Ich muss wirklich sagen, dass ich erschüttert bin. Es geht nicht um jene Jugendlichen, die erst ein halbes Jahr oder
ein Jahr in Innsbruck sind, sondern um junge Menschen, die hier aufwachsen und einen Kindergarten der Stadt Innsbruck besuchen. Sie besuchen
unsere Schulen, dürfen unsere Jugendzentren benützen und werden integriert. Es geht um jene Jugendlichen, die hier geboren sind, aber wegen ihrer
Eltern keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Nehmen Sie zum
Beispiel einen jungen Menschen, der hier arbeitet und die Berufsschule besucht. Sein Kollege oder seine Freundin ist zur Jungbürgerfeier eingeladen,
GR-Sitzung 29.1.2003