Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 04-Protokoll_24_04_2014_gsw.pdf
- S.22
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führung des Rechtsgeschäftes zur Zahlung an die VerkäuferInnen fällig ist.
3.
Die auf dem gegenständlichen Grundstück lastende grundbücherliche
Dienstbarkeit der Übertragungsleitung
für die Arlbergbahn wird von der Stadt
Innsbruck übernommen.
4.
Die Stadt Innsbruck übernimmt die Erstellung des Kaufvertrages, die dafür
notwendige Grundstücksvermessung,
die grundbücherliche Durchführung des
Rechtsgeschäftes und sämtliche Kosten, öffentlichen Abgaben, Steuern und
Gebühren, die im Zusammenhang mit
der Erstellung und Verbücherung des
Vertrages anfallen. Die Immobilienertragsteuer ist von den VerkäuferInnen
zu entrichten und abzuführen.
Für die Finanzierung des gegenständlichen
Rechtsgeschäftes in Höhe von """"""""""""""
zuzüglich der Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr von 4,6 % wird ein Nachtragskredit in Höhe von gesamt """"""""""""""
auf Vp. 5/846000-001200 genehmigt.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Im Zuge der
Bereinigung der Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG) haben wir dieses kleine Teilgrundstück zum Verkauf angeboten
und es scheidet aus dem Vermögen der
Stadt Innsbruck aus.
11.
Verkehrsprojekt Südring - Vollanbindung Zentrum, Untertunnelung
Graßmayr-Kreuzung
- Erwerb der Grundstücke 610,
611 und 1758/5, allesamt
KG 81136 Wilten, von der
Transkontinentale Handelsanstalt
- Ablösevereinbarung mit der
Disk-Tankstelle/Gutmann GmbH,
Erwerb des Grundstückes 606/2,
KG 81136 Wilten
Der Akt wird von der Tagesordnung abgesetzt.
12.
10.
I-RA 34/2014
Stadt Innsbruck, Verkauf einer
Teilfläche des Grundstückes in
KG Arzl (bewaldete, überwiegende
Hanglage südlich des Rechenhofweges) an eine BieterInnengemeinschaft
Beschluss (einstimmig):
2.
Die Stadt Innsbruck verkauft jene Teilfläche des Grundstücks 2097/4 KG Arzl
im Ausmaß von ca. 950 m2, welche
aufgrund des Bebauungsplanes AL B30/3 bzw. des Flächenwidmungsplanes AL - F36 eine Bebauung zulässt,
an die BieterInnengemeinschaft """""
""""""""""" """""""""" zum angebotenen
Kaufpreis von """""""""""""""".
Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird ermächtigt, die weitere
Abwicklung dieses Rechtsgeschäftes
vorzunehmen.
GR-Sitzung 24.04.2014
I-RA 137/2012
Stadt Innsbruck, Erwerb des
Grundstückes in KG Hötting
(Skateboardplatz nahe Flughafen)
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 23.04.2014:
1.
Die Stadt Innsbruck erwirbt das Grundstück 2008/1 KG Hötting im Ausmaß
von 2.000 m2 lastenfrei zu einem Preis
von """""""""""/m2, sohin gesamt
"""""""""""""""""".
2.
Für die Finanzierung des gegenständlichen Rechtsgeschäfts in Höhe von
"""""""""""""" zzgl. Grunderwerbsteuer
und Eintragungsgebühr von gesamt
4,6 % wird ein Nachtragskredit in Höhe
von gesamt """""""""""""""""""" auf
Vp. 5/780100-001100 genehmigt. Die
Bedeckung erfolgt durch Aufnahme eines Darlehens.
Antrag des Stadtsenates vom 09.04.2014:
1.
I-RA 2/2014
I-RA 850/2013