Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 04-Protokoll_24_04_2014_gsw.pdf

- S.23

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3.

13.

Die Stadt Innsbruck trifft eine Nachzahlungsverpflichtung im Falle einer höherwertigen Umwidmung des Grundstücks 2008/1, wobei die Nachzahlungsverpflichtung auf 10 Jahre befristet wird.
IV 382/2014
Patscherkofelbahn - Übernahme
des Unternehmens, Bericht und
weiteres Vorgehen

Der Akt wird von der Tagesordnung abgesetzt.
14.

IV 3145/2014
Innsbrucker Festwochen der Alten
Musik GmbH, Verlustabdeckung

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 23.04.2014:
1.

2.

3.

Der Gemeinderat nimmt den Bericht in
der weiterführenden Erklärung zur
Kenntnis.
Die Stadt Innsbruck leistet einen Gesellschafterzuschuss für die Verlustabdeckung (voraussichtlicher Bilanzverlust 2013: € 670.000,--) und den Mehraufwand im laufenden Geschäftsjahr
an die Innsbrucker Festwochen der Alten Musik GmbH in Höhe von höchstens € 230.000,-- (Vp. 1/322000757700 laufende Transferzahlung Innsbrucker Festwochen). Gleichzeitig
genehmigt der Gemeinderat einen
Nachtragskredit in dieser Höhe.
Dies unter den Voraussetzungen, dass
sich das Land Tirol entsprechend seinem Gesellschafteranteil ebenfalls beteiligt und dass auf Basis der tatsächlich nachgewiesenen Belastungen der
Gesellschaft abgerechnet wird.

Wir haben die Verlustabdeckung gestern im
Stadtsenat beschlossen. Wie Sie aus den
Medien wissen, wurde es seitens der früheren Geschäftsführerin der Festwochen der
Alten Musik GmbH verabsäumt, frühzeitig
ein entsprechendes Subventionsansuchen
an den Bund zu stellen. Diese finanzielle
Unterstützung ist über Jahre hinweg immer
wieder zugesagt worden.
GR-Sitzung 24.04.2014

Es ist dadurch zu einem Verlust gekommen.
Wichtig ist aber festzuhalten, dass es nicht
um Veruntreuung von Geldern geht und
dass keine Beträge verschwunden sind.
Was hier nachzubringen ist, das ist belegbar. Das Unangenehme an dieser Geschichte ist, dass wir nun mit Mitteln von
Stadt Innsbruck und Land Tirol Bundessteuergelder ersetzen müssen. Wenn ich
allerdings an den Bau des Hauses der Musik denke, werden da auch von Seiten der
Stadt und des Landes finanzielle Zuwendungen und Flächen, die eigentlich vom
Bund bereitgestellt werden müssten, eingebracht, weil dieser seine Beiträge gedeckelt
hat.
Daher möchte ich die Angelegenheit relativieren und entsprechend darstellen. Wie
gesagt, es ist kein Geld veruntreut worden,
sondern ein Anteil, den der Bund zu leisten
gehabt hätte, muss nun zu zwei Dritteln von
Land Tirol und Stadt Innsbruck aufgefangen
werden. Das ist nicht erfreulich, aber im
Ausmaß durchaus überschaubar.
Der zweite Bereich, der zu diesem Nachtrag
in Höhe von höchstens € 230.000,-- für die
Stadt Innsbruck geführt hat, ist die Nachzahlung im Bereich von Sozialversicherungsabgaben. Es gab eine Prüfung, dabei
wurden Werkverträge beanstandet. Die Arbeitsleistungen der betreffenden KünstlerInnen wären dienstrechtlich als Vollanstellungen zu behandeln gewesen.
Ich denke, dass das ein Thema ist, das viele Vereine und Sozial-, Kultur- oder Bildungseinrichtungen betrifft. Meiner Meinung
nach bewegt man sich schon im Rahmen
des Möglichen, wenn man die Grenzen, wie
weit eine Werkvertragsregelung passend
sein könnte, ausreizt. Diese Vorgehensweise ist einem Verein unbenommen. Wenn es
dann eine Nachprüfung gibt, muss man eine
allfällige Nachzahlung in Kauf nehmen. Hätte man in vorauseilendem Gehorsam frühzeitig - also schon vor zwei, drei Jahren die Verträge umgestellt, dann hätten die
damaligen Budgets schon entsprechend erhöht werden müssen.
GR Grünbacher: Es ist natürlich schon ein
großer Unterschied, ob hinterher Nachzahlungen zu leisten sind, wenn die DienstgeberIn für die eigenen Beiträge und für die
der DienstnehmerIn haftet, oder ob es