Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 04-Protokoll_24_04_2014_gsw.pdf
- S.49
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
16.04.2014:
Der Bebauungsplan Nr. MÜ - B14, Mühlau,
Bereich zwischen Anton-Rauch-Straße und
Holzgasse (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24/ad), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden Pläne außer Kraft.
36.
III 441/2014
Flächenwidmungsplan Nr. AL F44, Arzl, Bereich Helfentalweg
Nr. 1 (als teilweise Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. AL F36), gemäß § 36 TROG 2011
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Diese liegt dem Akt im Original bei.
Die Stellungnahme richtet sich gegen den
geplanten Abbruch und den Neubau am
Grundstück, jedoch nicht ausdrücklich gegen Festlegungen des Flächenwidmungsplanes.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten. Es wird festgestellt, dass die Stellungnahme nicht von raumordnerischer oder
baurechtlicher Relevanz ist und keine neuen, relevanten Erkenntnisse vorgebracht
werden. In diesem Sinn wird der Beschluss
des oben genannten Flächenwidmungsplanes vorgeschlagen.
Die erforderlichen Verträge und die Vereinbarung sind abgeschlossen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
GR-Sitzung 24.04.2014
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
16.04.2014:
Der Flächenwidmungsplan Nr. AL - F44,
Arzl, Bereich Helfentalweg Nr. 1 (als teilweise Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. AL - F36), gemäß § 36 TROG 2011,
wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Flächenwidmungen
außer Kraft.
37.
III 442/2014
Bebauungsplan Nr. AL - B45, Arzl,
Bereich Helfentalweg Nr. 1 (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. AL - B30/1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Diese liegt dem Akt im Original bei.
Die Stellungnahme richtet sich wie beim
Flächenwidmungsplan nicht gegen die Festlegungen im Plan, sondern gegen den geplanten Abbruch und den Neubau am
Grundstück.
Wie beim Flächenwidmungsplan wird der
Beschluss des oben genannten Bebauungsplanes vorgeschlagen. Die erforderlichen Verträge und die Vereinbarung sind
abgeschlossen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
16.04.2014:
Der Bebauungsplan Nr. AL - B45, Arzl, Bereich Helfentalweg Nr. 1 (als Änderung des
Bebauungsplanes AL - B30/1), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2011, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden Widmungen außer Kraft.