Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 04-Protokoll_24_04_2014_gsw.pdf

- S.70

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- 312 -

43.2

Planungsgebiet "Arzl Ost", derzeitiger Planungsstand für dieses
zukünftige Siedlungsgebiet, Informationsveranstaltungen über
den weiteren Verlauf des Verfahrens (GRin MMag.a TrawegerRavanelli)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur Anfrage von GRin MMag.a Traweger-Ravanelli
Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Mit dem Antrag auf Einleitung
des Umlegungsverfahrens "Arzl-Ost" wurden über die Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, folgende Unterlagen übermittelt:
-

Katasterplan zur Abgrenzung des Umlegungsgebietes Arzl-Ost

-

Verzeichnis der umzulegenden Grundstücke für Arzl-Ost (Stand 01.10.2008)

-

Übersichtsplan zum Verzeichnis der
umzulegenden Grundstücke für ArzlOst

-

Örtliches Raumordnungskonzept 2002
Änderung Nr. AL - Ö11, Arzl, Bereich
Siedlungserweiterung Arzl-Ost (rechtskräftig seit 11.04.2009)

-

Flächenwidmungsplankonzept inklusive
Erschließungskonzept Arzl-Ost Bereich
Baulanderweiterung Arzl-Ost

-

Bebauungsplan und Dichtekonzept inklusive Erschließungskonzept Arzl-Ost
Bereich Baulanderweiterung Arzl-Ost

Seitens der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration, wurde am
20.12.2012 der von der Mag.-Abt. III, Tiefbau, ausgearbeitete Entwurf des Straßenprojektes Erschließungsstraße Arzl-Ost in
analoger Form zur Vorinformation an das
Amt der Tiroler Landesregierung (ATLR)
übermittelt.
Das Straßenprojekt Erschließungsstraße
Arzl-Ost wird nach Befassung der städtischen Entscheidungsgremien (eine Stadtsenatsvorlage erfolgt durch die Mag.Abt. III, Tiefbau) bzw. nach der rechtskräftigen Entscheidung über die Grenzfeststellung, welche sich laut Tiroler Landesregierung (ATLR) derzeit als erster Teil des Umlegungsverfahrens aufgrund von Einsprüchen im Instanzenweg befindet, an das Tiroler Landesregierung (ATLR) übermittelt.
GR-Sitzung 24.04.2014

Zu den Fragen 2. und 3.: Der Bereich ArzlOst (derzeit im Flächenwidmungsplan als
Freiland gewidmet) wurde im Örtlichen
Raumordnungskonzept (ÖROKO) 2002 mit
einer "maximalen Baulandgrenze" festgelegt. Im Änderungsplan Nr. AL - Ö11
(rechtskräftig seit 11.04.2009) ist der Bereich im Wesentlichen als besonderes städtebauliches Entwicklungs- und Umstrukturierungsgebiet mit vorwiegender Wohnnutzung festgelegt.
In der Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO") ist grundsätzlich keine Änderung vorgesehen. Die
weiteren Planungsschritte hängen jedoch
wesentlich vom Umlegungsverfahren ab.
Nach rechtskräftiger Entscheidung über die
Grenzfeststellung wird als nächster Schritt
im Rahmen der Baulandumlegung seitens
des Amtes der Tiroler Landesregierung
(ATLR) der Entwurf über die Neueinteilung
erarbeitet. Im Zuge dieser Neueinteilung ist
die vorgesehene Erschließung als Erschließungsplan durch die Stadtgemeinde Innsbruck aufzulegen.
Zu Frage 4.: Diese Frage ist derzeit nicht zu
beantworten, da der Zeitpunkt für die tatsächliche Widmung und praktische Besiedlung dieses Gebietes wesentlich von der
Baulandumlegung sowie den nachfolgenden Verfahren abhängig ist. Seitens des
Amtes der Tiroler Landesregierung (ATLR)
und der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, können keine
Zeitangaben über die Dauer der Baulandumlegung bzw. der nachfolgenden Verfahren gemacht werden, da diese bei möglichen Einsprüchen den Instanzenweg durchlaufen können.
Es wird jedoch festgestellt, dass die geplante Baulanderweiterung jedenfalls keine
"Vorratswidmung" darstellen soll und deshalb nur nach tatsächlichem Bedarf und
Verfügbarkeit der Grundstücke gewidmet
wird.
Zu Frage 5.: Das Umlegungsverfahren wird
vom Amt der Tiroler Landesregierung
(ATLR) durchgeführt. Deshalb sind seitens
der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, keine Informationsveranstaltungen über den weiteren Verlauf des Umlegungsverfahrens vorgesehen.