Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 04-Protokoll_24_04_2014_gsw.pdf
- S.72
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 314 -
Das derzeit bereits am Bezirkskrankenhaus
Schwaz und anderen österreichischen
Krankenhäusern praktizierte Beispiel angepasst an die spezifischen Anforderungen im Bereich Innsbruck und InnsbruckLand - könnte dabei als Vorbild fungieren.
Dr.in Krammer-Stark und Mag.a Schwarzl,
beide eigenhändig
in
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die derzeitige Praxis der Erfolgsprämien als
Wertschätzung für sportliche Erfolge bei
Großereignissen wird überarbeitet und in
Zusammenarbeit von Mag.-Abt. V, Sport,
und VertreterInnen des Sportausschusses
neu geregelt.
Mag.a Heis und Onay, beide eigenhändig
a
Bgm. Mag. Oppitz-Plörer: Fällt der Antrag in unsere Zuständigkeit?
GRin Dr.in Krammer-Stark: Dieser würde
gut zur Neuauflage des Innsbrucker Vorsorgeplanes für ältere Menschen als Weiterentwicklung und Evaluierung des Sozialplanes für ältere Menschen der Landeshauptstadt Innsbruck unter besonderer Berücksichtigung mobiler und teilstationärer Angebote sowie der Kurzzeitpflege passen. Im
Bezirkskrankenhaus Schwaz gibt es so etwas schon, denn das ist eine sehr sinnvolle
Einrichtung.
45.3
I-OEF 49/2014
Olympische Spiele (OS), Neuregelung der Erfolgsprämie für MedaillengewinnerInnen
(GRin Mag.a Heis)
GRin Mag.a Heis: In der Gemeinderatssitzung vom 27.03.2014 wurde eine Erfolgsprämie für die MedaillengewinnerInnen der
Olympischen und Paralympischen Spiele in
Sochi beschlossen. Angelehnt hat sich dieser Beschluss an Empfehlungen aus dem
Jahre 1992 sowie Beschlüsse aus dem Jahr
2010.
Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass
SportlerInnen für ihre Erfolge Wertschätzung entgegen gebracht wird. Jedoch wurde bereits in der Gemeinderatssitzung die
Zeitgemäßheit einer monetären Wertschätzung berechtigterweise in Frage gestellt.
Dies macht deutlich, dass jetzt der richtige
Zeitpunkt für eine Überarbeitung ist. Außerdem sollte sinnvollerweise eine Neuregelung spätestens vor der nächsten Sportgroßveranstaltung abgeschlossen sein.
GR-Sitzung 24.04.2014
45.4
I-OEF 50/2014
Tiroler Landestheater GmbH, Teilnahme des Betriebsrates bei Aufsichtsratssitzungen (GR Onay)
GR Onay: Das Arbeitsverfassungsgesetz
(§ 133 ArbVG Abs. 6) nimmt in Theaterbetrieben neben anderen Benachteiligungen
im Vergleich zu Nichttheaterbetrieben der
selben Rechtsform, die Verpflichtung zur
Ermöglichung der Mitsprache im Aufsichtsrat aus. Die Exekution dieser Regelung enthält den MitarbeiterInnen des Tiroler Landestheaters eine wichtige Errungenschaft
der betrieblichen Mitsprache vor. Es obliegt
dem Ermessen der EigentümerInnen, die
Mitsprache wie in anderen Betrieben zu ermöglichen. Die Stadt Innsbruck soll hier der
strukturellen Benachteiligung der MitarbeiterInnen entgegenwirken.
Nicht zuletzt wegen der diskutierten Eingliederung der "Innsbrucker Festwochen der
Alten Musik GmbH" sind die MitarbeiterInnen des Tiroler Landestheaters sehr besorgt um die Qualität und die Existenz ihrer
Arbeitsplätze. Hier sehen wir es als eine
moralische Aufgabe aller handelnden AkteurInnen, weitest mögliche Transparenz
und die Einbindung der MitarbeiterInnen zu
gewährleisten.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Frau Bürgermeisterin wird ersucht, sich in
ihrem Wirkungsbereich als Vertreterin der
EigentümerInnen dafür einzusetzen, dass
1.
der Betriebsrat der Tiroler Landestheater GmbH, im Sinne der Transparenz
und der betrieblichen Mitsprache bei
Aufsichtsratssitzungen von Beginn bis
Ende mit Rederecht teilnehmen kann.