Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf
- S.11
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 248 -
Ich möchte als Mitglied des Kulturausschusses an das Thema Kultur erinnern und dass
ich damals zehn Sekunden Redezeit hatte.
Natürlich müssen wir es als PolitikerInnen
können, uns kurz zu fassen. Das, was wir
sagen wollen, müssen wir sagen können von dem gehe ich aus. Aber zehn Sekunden Redezeit!?
Nun für diese gesamte Sitzung des Gemeinderates nur zehn Minuten Redezeit zu
haben, ohne auf die unterschiedlichen Themenbereiche eingehen zu können, ist nicht
die Art, mit Parlamentarismus umzugehen.
Vor allem ist das auch eine demokratiepolitische Angelegenheit - wir wurden bei diesem
Thema nicht einmal eingebunden. Ich
denke, dass demokratiepolitische Rahmenbedingungen nicht einfach willkürlich von
den großen Fraktionen geändert werden
können.
Alleine die Abstimmung bei der letzten Sitzung - da wurde dreimal abgestimmt. Und
nun auf einmal weniger Redezeit. Das ist
nicht die feine englische Art, wie wir uns
Parlamentarismus vorstellen. Wir müssen
auch unsere Meinung und Haltung zu den
verschiedenen Themen kundtun können.
Hier wird einfach über unsere Köpfe hinweg
entschieden, nach dem Motto: Wir sind
nicht Teil einer Mehrheit. Die Mehrheit ist
gefunden und damit das Thema erledigt!
Übrigen extrem minderheitenfreundlich ist,
weil die Kleinstfraktionen 100 % Zuschlag
bekommen.
Es liegt ein von der großen Mehrheit ausgearbeiteter Vorschlag bereit, über den ich abstimmen lasse.
GR Mag. Krackl: Ich möchte die Worte des
Bürgermeisters kurz ergänzen. Die Redezeit ist in der Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) im § 30 geregelt.
Diese sieht vor, dass die/der BürgermeisterIn nach Anhörung der Klubobleute alleine
bestimmen kann, wie eine Redezeitbeschränkung aussieht.
Die Anhörung der Klubobleute ist geschehen. Es ist richtig, dass hier die Opposition
nicht dabei ist. Das könnte man vielleicht
ändern, indem ein Antrag z. B. zur Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) eingebracht wird. Dann kann
man darüber diskutieren. Fakt ist, dass die
Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR) zu 100 % eingehalten wurde.
Bgm. Willi machte sogar einen Schritt zu
viel, denn eigentlich muss die Abstimmung
nur erfolgen, wenn sie jemand im Gemeinderat begehrt. Das hättet Ihr wahrscheinlich
gemacht und deshalb ist es richtig, wenn wir
jetzt darüber abstimmen. Ich lade aber alle
ein, Vorschläge zur GOGR einzubringen.
Ich möchte deshalb entschieden Einspruch
erheben und werde bei diesem Thema dagegen stimmen. Egal wie die Abstimmung
ausgeht, haben wir trotzdem ein Recht darauf, die demokratiepolitischen Rahmenbedingungen zeitgerecht zu erfahren, damit
wir uns darauf einstellen können, unsere
Positionen einbringen zu können.
Mehrheitsbeschluss (gegen FRITZ, GERECHT und ALI, 3 Stimmen):
Bgm. Willi: Bevor ich GR Mag. Krackl das
Wort erteile, noch in aller Kürze: Wir kennen
das Instrument der Redezeitbeschränkung
primär aus den Sitzungen zum Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck.
Es gibt Parlamente, die zwei Minuten Redezeit haben, wie z. B. das europäische Parlament.
4.
GR Onay, Du bist ein brillanter Redner und
fähig, auch in kurzer Zeit die Dinge auf den
Punkt zu bringen. Wir arbeiten derzeit noch
immer unter COVID-19-Bedingungen. Daher müssen wir schauen, dass wir nicht zu
viel Zeit in einem Raum verbringen, und
deswegen kam dieser Vorschlag. Er ist im
GR-Sitzung 20.05.2020
Dem Vorschlag der Klubobleute zur Redezeitbeschränkung in der Sitzung des Gemeinderates am 20.05.2020 wird zugestimmt.
Totengedenken
Bgm. Willi: Hoher Gemeinderat, ich darf
Sie bitten, sich von den Sitzen zu erheben.
(Die Anwesenden erheben sich zu einer
Trauerminute von ihren Sitzen.)
4.1
Josef Steyrer, ausgezeichnet mit
dem Sozialehrenzeichen der Stadt
Innsbruck, verstorben am
27.04.2020 im 94. Lebensjahr
Josef Steyrer wurde am 12.11.1926 in
Poysdorf in Niederösterreich geboren. Als
Jugendlicher und junger Erwachsener