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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf

- S.76

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- 313 -

bin der Meinung, dass fast nichts gegen die
Umsetzung dieser Maßnahme sprechen
würde.
Wenn alle ihre Ausführungen der "Aktuellen
Stunde" ernstnehmen, dass wir versuchen
müssen, die Wirtschaft wieder in Schwung
zu bringen, sollten diese zustimmen. Vielleicht können dann schon nächste oder
übernächste Woche, wie in vielen anderen
Städten Österreichs, die Gastgärten öffnen.
Der Ausschank kann dann früher beginnen
und der Verdienstentgang, der bis jetzt entstanden ist, wird zu einem gewissen Teil
aufgehoben.
Ich ersuche um Annahme
des beiliegenden Antrags.
Bgm. Willi übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv.in Mag.a Schwarzl.
Bgm. Willi: GR Depaoli, ich bin erstaunt,
dass Sie diesen Antrag nicht zurückziehen.
Der Punkt 1. des Antrages, dass sämtliche
Gebühren für die Gastgärten erlassen werden, ist erledigt. Im Übrigen endet die Gastgartensaison in der Stadt Innsbruck am
30.11.2020 und beginnt wieder am
01.02.2021. Im Winter gibt es keine Öffnung
der Gastgärten, weil wir die Adventmärkte
haben.
Der Punkt 2., dass die Gastgärten bereits
ab 07:00 Uhr geöffnet haben, ist zu einem
großen Teil erfüllt. Hier hat sich Bgm.-Stellv.
Ing. Mag. Anzengruber, BSc sehr dafür eingesetzt.
Zum Inhalt: Was bedeutet es, wenn man die
Maria-Theresien-Straße und die Altstadt
von einer FußgängerInnenzone in eine Begegnungszone umwandeln würde? In einer
Begegnungszone sind alle VerkehrsteilnehmerInnen gleichberechtigt und dürfen die
Fläche nutzen. Wer will, dass die Autos den
ganzen Tag in die Altstadt und die MariaTheresien-Straße fahren? Das wäre dann
eine Begegnungszone.
Daher muss man diesen Punkt inhaltlich ablehnen. Wir wollen in der Maria-TheresienStraße und in der Altstadt Ladeverkehr haben, aber keinen Autoverkehr. Ich hoffe,
dass hier darüber Konsens herrscht. Daher
ist dieser Punkt abzulehnen.
GR-Sitzung 20.05.2020

Der dritte Punkt des Antrages ist auch erfüllt. Wir haben den GastronomInnen erlaubt, dass sie mehr Platz für ihre Gärten
erhalten. Dies erfolgte in Absprache mit
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc
und StRin Mag.a Oppitz-Plörer.
Entweder wird der Antrag zurückgezogen,
ansonsten empfehle ich die Ablehnung.
GR Depaoli: Herr Bürgermeister, von der
Straßenverkehrsordnung (StVO) haben wir
beide sicher gleich viel Ahnung, nämlich
nicht sehr viel. Ich behaupte, dass eine Begegnungszone nicht nur für 24 Stunden das
ganze Jahr erlassen werden kann. Wir
könnten eine ähnliche Regelung wie bei den
Behindertenparkplätzen treffen, die auch
erst ab 11:00 Uhr zur Verfügung stehen.
Der Herr Bürgermeister hat bei so einem
Fall dankenswerterweise die Abschleppgebühr übernommen. Du wirst Dich sicher daran erinnern. Warum kann man die Begegnungszone nicht für den gleichen Zeitraum,
wie derzeit die Lieferzone verordnet ist, vorsehen? Bis 10:30 Uhr sollte eine Regelung
gefunden werden, weil dadurch gewährleistet ist, dass der Lieferverkehr genauso zufahren kann. Auch wird die Geschwindigkeit
von 10 km/h eingehalten. Die Öffnungszeiten der Gastgärten könnten dann erweitert
werden.
(Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl: In der
Begnungszone gelten 20 km/h!)
Diese Geschwindigkeit wird aber ausreichend sein, weil solche Zonen bereits in anderen Städten umgesetzt wurden. Wenn
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc
sagt, dass solche Bestrebungen schon im
Laufen sind, darf ich auf ein E-Mail verweisen, das ich heute bekommen habe. In diesem wird die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, zitiert, dass der Aufbau des
Gastgartens vor 10:30 Uhr nicht gestattet ist
und im Wiederholungsfall der Gastronom
mit einem Entzug des Gastgartens seitens
der Stadt Innsbruck zu rechnen hat.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc,
Deine Bestrebungen müssen ganz aktuell
sein, weil gestern wurde noch gerügt, dass
die GastronomInnen um 10:25 Uhr die
Tischdecken aufgelegt und die Stühle für
die Gastgartenerweiterung bereitgestellt haben.