Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf
- S.77
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Wenn wir alle Maßnahmen ohne Begegnungszone auch erreichen, dann finde ich
es toll. Ich sehe aber nicht ein, warum ich
meinen Antrag zurückziehen sollte, da er
sehr viel Sinn macht. Wenn der Herr Bürgermeister meint, dass er ihn von der Tagesordnung absetzen will, kann ich dagegen nichts machen. Ich meine, dass unser
Antrag richtig gestellt wurde.
Bgm. Willi übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: GR Depaoli, ich kann mich den Worten des Bürgermeisters nur anschließen.
Alle drei Punkte Deines Antrages sind erledigt.
Drei Dinge sind zu beachten, die gewerberechtliche Bewilligung, die Grundüberlassung der Liegenschaften und die Straßenverkehrsordnung (StVO). Laut StVO muss
die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit
des Verkehrs gewährleistet sein. Daher
muss eine Prüfung erfolgen.
Wir haben die BetreiberInnen der Gastronomiebetriebe darauf aufmerksam gemacht,
dass diese Dinge zuerst geklärt werden
müssen. Fakt ist, dass die Gebühren erlassen worden sind. Natürlich müssen die
GastronomInnen alle diesbezüglich Ansuchen stellen. StRin Mag.a Oppitz-Plörer, Herr
Bürgermeister und ich haben uns gemeinsam um eine Lösung bemüht, allerdings
müssen die Fragen der StVO noch geklärt
werden. Für gewerberechtliche Bewilligungen hat man drei Monate Zeit.
Heute Nachmittag wurden die Abklärungen
hinsichtlich der StVO schon an die UnternehmerInnen übermittelt. Jener Unternehmer, den Du mir mittels E-Mail genannt
hast, darf im erweiterten Ausmaß Grund für
die gleiche Anzahl Sitzplätze in Anspruch
nehmen.
Bitte zieh den Antrag zurück, denn sonst
müssen wir diesen ablehnen.
GR Depaoli: Wenn die Sachlage so ist,
ziehe ich den Antrag gerne zurück. In welcher Zeit erfolgt die Umsetzung der von Dir
genannten Maßnahmen, in einem Tag, einer Woche, einem Monat oder einem Jahr?
GR-Sitzung 20.05.2020
Erfolgt dies zeitnah, Bgm.-Stellv. Ing.
Mag. Anzengruber, BSc?
StR Federspiel: Ab wann werden die Gastgärten geöffnet?
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Diese Frage ist ein wenig schwierig zu
beantworten. Eine Richtlinie für die Gastgärten liegt vor, die derzeit auch adaptiert wird.
Generell können die Gastgärten in der Stadt
Innsbruck ab 08:00 Uhr öffnen. Aber, in gewissen Bereichen, wo Ladetätigkeiten erfolgen, zum Beispiel in der Maria-TheresienStraße bzw. der Altstadt kann der Gastgarten erst ab 10:30 Uhr aufgebaut werden.
Damit die Ladetätigkeiten nicht gestört werden und straßenverkehrsrechtlich der Verkehr einwandfrei fließt, kann zum Beispiel
seitens der UnternehmerInnen darum angesucht werden, dass ein Meter von der Hausmauer entfernt ein Stehtisch aufgestellt
wird.
Dafür müssen die UnternehmerInnen ansuchen, um die zu prüfen, ob die Flüssigkeit,
Leichtigkeit und die Sicherheit des Verkehrs
gewährleistet ist. Wenn dies der Fall ist,
kann die Genehmigung ab 08.00 Uhr erfolgen. In anderen Stadtteilen ist das bereits
möglich. Private Gastgärten dürfen erst ab
09:00 Uhr öffnen. Das ist derzeit die gesetzliche Grundlage.
Beiliegender von GR Depaoli in der Sitzung
des Gemeinderates am 30.04.2020 eingebrachte Antrag wird vom Antragsteller zurückgezogen.
41.5
GfGR/120/2020
Baumschutzverordnung, Ausarbeitung mit Land Tirol
(GR Depaoli)
Bgm. Willi: Ich weise diesen Antrag aus inhalichen Gründen a limine zurück. Es ist
seit langem bekannt, dass eine Baumschutzverordnung entworfen wird. Dazu gab
es auch viele Initiativen in diesem Haus.
Das Ansuchen wird auch breit unterstützt.
Zuerst ist allerdings ein Baumschutzgesetz
auf Landesebene notwendig. Wenn dieses
vorliegt, können wir auch ohne das Land Tirol einzubeziehen eine Baumschutzverordnung erlassen.