Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf
- S.79
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41.7
GfGR/122/2020
COVID-19, Prämie für Mitarbeiter
der Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb,
sowie Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB), Müllabfuhr
(GR Mayer)
Bgm. Willi: GR Mayer, ich muss diesen
und den nächsten von Ihnen eingebrachten
Antrag zurückweisen, weil die Bedeckungsvorschläge ungeeignet sind.
Die Voranschlagspost Personalaufwand
wurde zur Bedeckung der Ausgaben genannt. Wir sind laut Aussage des Personalchefs bei der Position Personalaufwand,
wenn man die Entwicklung bis zum Jahresende betrachtet, unterdotiert. Wir können
daher keine Mehrausgaben leisten.
Beiliegender von GR Mayer in der Sitzung
des Gemeinderates am 30.04.2020 eingebrachte Antrag wird von Bgm. Willi a limine
zurückgewiesen, da kein geeigneter Bedeckungsvorschlag angegeben ist.
41.8
GfGR/123/2020
Altstadt, Baustellen-Unterstützungsfonds für UnternehmerInnen
(GR Mayer)
Bgm. Willi: Der Bedeckungsvorschlag ist
nicht korrekt, denn der Topf der Altstadt-Erhaltung ist für andere Dinge reserviert.
Diese Bedeckung ist daher nicht geeignet.
Ich bitte alle, Ihre Bedeckungsvorschläge
bei der Fachstelle überprüfen zu lassen, ob
daraus überhaupt Zahlungen geleistet werden können.
Beiliegender von GR Mayer in der Sitzung
des Gemeinderates am 30.04.2020 eingebrachte Antrag wird von Bgm. Willi a limine
zurückgewiesen, da kein geeigneter Bedeckungsvorschlag angegeben ist.
42.
Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR), Einbringung von
Anträgen, Nennung entsprechender Bedeckungsvorschläge
GR Mayer: Welche Anträge können wir
dann noch einbringen, wenn überhaupt
keine Mittel mehr vorhanden sind?
GR-Sitzung 20.05.2020
Bgm. Willi: Richtig, vor diesem Problem
stehe ich jeden Tag, wie wir jene Dinge bezahlen, die wir außerplanmäßig finanzieren
müssen. Das stimmt.
Ich möchte damit klarmachen, wie schwierig
es ist, Dinge, die nicht im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck abgebildet sind, in einem Jahr, in dem uns die
Abgabenertragsanteile und die Kommunalsteuer wegbrechen, zu finanzieren. StRin
Mag.a Mayr weiß, was wir alles im pädagogischen Bereich stemmen müssen. Das ist
meine tägliche Herausforderung.
GR Lassenberger: Zur Geschäftsordnung!
Ich habe zu Deiner Aussage hinsichtlich der
Bedeckungsvorschläge eine Frage. Wenn
ich Dir richtig folgen kann, haben wir relativ
wenig Geld zur Verfügung.
Herr Bürgermeister, Du meinst jetzt, dass
wir alle zu Finanzdirektor-Stellvertreter
Mag. Verdross oder auch zum neuen Finanzdirektor Mag. Müller gehen müssen,
um zu erfahren, aus welchen Töpfen noch
Dinge finanziert werden können. Das Wort
heißt Bedeckungsvorschlag. Das bedeutet,
wir machen nur einen Vorschlag.
Es stellt sich für mich schon die Frage, ob
man Anträge einfach zurückweisen kann,
weil wir vielleicht eine falsche Bedeckung
angegeben haben? Gedanken müssen wir
uns alle darüber machen, um eine Lösung
zu finden. Ich glaube, dass Du es Dir nicht
so leichtmachen kannst, Herr Bürgermeister. Es ist nicht zumutbar, dass der gesamte
Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt
Innsbruck umgewälzt wird.
Herr Bürgermeister, zudem ist zu bedenken,
dass Du uns den derzeitigen Stand des
Jahresvoranschlages der Landeshauptstadt
Innsbruck nicht bekannt gibst. Wir kennen
nicht einmal alle Budgetposten. Sollen wir
jetzt in der Glaskugel lesen, auf welchen
Voranschlagsposten noch Mittel vorhanden
sind?
Wir können auch Vorschläge einbringen,
dass die Gelder zwischen den verschiedenen Ämtern verschoben werden. Damit
könnten wir erfahren, welche Mittel noch
vorhanden sind. Ich glaube daher nicht,
dass es Sinn und Zweck macht, dass der
Bedeckungsvorschlag auf den Punkt gebracht genau im Antrag genannt werden
muss. Das ist der falsche Weg.