Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf

- S.82

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GR Mayer: Ich habe mich nicht zur Geschäftsordnung gemeldet, denn ich habe
noch genug Redezeit.

zuweisen sind. Es steht nirgends, dass Anträge zurückgewiesen werden, wenn der
Bedeckungsvorschlag nicht gefällt.

Bgm. Willi: Nein, es ist eine Debatte unter
dem Titel "zur Geschäftsordnung" losgebrochen, denn es geht um die Bedeckung bzw.
die Finanzierung von Anträgen. Mehrere
Mitglieder des Gemeinderates haben sich
zur Geschäftsordnung gemeldet, daher sind
auch nur solche Wortmeldungen erlaubt.

Fakt ist, Bedeckungsvorschläge können erwähnt werden, aber sollte dieser nicht richtig sein, kann der Antrag nicht zurückgewiesen werden. Das ist in der GOGR nicht definiert.

GRin Duftner: Zur Geschäftsordnung!
GRin Bex, BSc hat aus der GOGR richtig zitiert, denn jeder Antrag, der in diesem Haus
gestellt wird, bedarf eines realistischen Bedeckungsvorschlages. Es ist nicht korrekt,
hier auszuführen, dass es keine Möglichkeit
mehr gibt, Anträge zu stellen. Die Anträge
sind vor allem ein Mittel der Opposition.
Nicht jeder Antrag muss zwingend auch
Kosten verursachen. Man könnte rein theoretisch auch Anträge auf die Erhöhung gewisser Gebühren, wie zum Beispiel die
Parkraumbewirtschaftung, stellen.
Das sind Anträge, die Mittel einbringen.
Auch der Verkauf von irgendwelchen Dingen, die die Stadt Innsbruck besitzt, ist
möglich. Nicht, dass ich das möchte, sondern ich zeige nur die theoretischen Optionen auf. Daher erzeugt nicht jeder Antrag
zwingend Kosten.
Es verwundert mich ein wenig …
Bgm. Willi: Bitte zur Geschäftsordnung
sprechen, denn eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung ist immer ganz kurz.
GRin Duftner: Es verwundert mich ein wenig das Verständnis der Arbeit hier im Gemeinderat. Wir tragen alle Verantwortung.
Es gibt nicht immer nur die ertragreichen
Jahre. Mir kommt vor, dass die Situation
noch nicht allen bewusst ist, denn wir haben
es mit einer Pandemie zu tun, die sich niemand gewünscht hat.
GRin Mag.a Seidl: Zur Geschäftsordnung!
Ich darf zitieren:
"Anträge, die einen finanziellen Aufwand,
wie GRin Bex, BSc, schon zitiert hat, verursachen, bedürfen eines Bedeckungsvorschlages."
Ein paar Sätze weiter steht in der GOGR
nicht dezidiert, dass Anträge, die keinen
sinnvollen Bedeckungsvorschlag haben, ab-

GR-Sitzung 20.05.2020

Bgm. Willi: GRin Mag.a Seidl, ich sehe die
Sache anders. Warum gibt es diese Bestimmung in der GOGR? Nachdem der Gemeinderat einen Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck beschlossen hat, ist
dieser gültig.
Wenn außerplanmäßig auf Grund von Anträgen Kosten anfallen, die nicht im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck abgebildet sind, verlangt der Gemeinderat, der auch die GOGR beschlossen hat,
einen Bedeckungsvorschlag. Wo kommt
das Geld her? Fast alle Kosten sind bereits
im Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck abgebildet.
In einem Jahr, in dem wir nicht mit zusätzlichen Einnahmen rechnen können, weil uns
diese wegbrechen, bin ich so hart und verlange von allen, die Verantwortung für diese
Stadt tragen, dass sie bekannt geben müssen, woher die Mittel kommen sollen. Daher
greife ich hier hart durch, weil wir das auch
in der GOGR so festgelegt haben.
GR Onay: Zur Geschäftsordnung! Ich kann
der letzten Wortmeldung des Herrn Bürgermeisters sehr viel abgewinnen. Ich habe
nachgefragt und die Auskunft vom Vertreter
der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung, erhalten, dass
keine Mittel mehr vorhanden sind.
Nur jetzt kommt die Aussage des Bürgermeisters, dass die vorgeschlagene Bedeckung bereits ausgeschöpft ist. Wann hat
der Bürgermeister den Gemeinderat darüber informiert, welche Mittel noch vorhanden sind? Das können wir nicht wissen.
Deshalb bin ich absolut dafür, dass wir den
Vorschlag von StR Federspiel annehmen,
um zu wissen, wo unser Gestaltungsspielraum liegt. Wenn Wirtschaftsbereiche zusammenbrechen und die Menschen in Notsituationen kommen, müssen wir als Stadt
Innsbruck auch eine Lösung anbieten.