Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf
- S.131
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(zu Punkt 41.5)
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Stadtmagistrat Innsbruck
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Geschäftsstelle för Gemeinderat und Stadtsenat
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Gemeinderatsfraktion Gerechtes Innsbruck
Maria -Theresien -Stra ß e 18, 6020 Innsbruck
www.gerechtes -innsbruck .at
E - Mail: office @ gerechtes -innsbruck . at
Bürgermeister Georg Willi
im Hause
Innsbruck, am 30. April 2020
ANTRAG
Der Gemeinderat m öge beschlie ß en, der B ü rgermeister wird beautragt gemeinsam
mit dem Land Tirol, den zust ä ndigen Behö rden und Gremien, eine Baumschutzver ordnung f ür die Stadt Innsbruck auszuarbeiten, welche in Folge von den demokratisch
legitimierten Organen der Tiroler Landeshauptstadt in Abstimmung zum Schutz der
B ä ume ehestm öglich erlassen werden soll.
Begründung:
Die Stadt Salzburg hat seit 1992 eine eigene Baumschutzverordnung, Graz seit 1995.
Ebenso hat auch die Stadt Wien eine Baumschutzverordnung, die einen besonderen
Schutz der Bä ume gew ä hrleistet.
Innsbruck hat bis zum heutigen Tag keine Baumschutzverordnung, und das obwohl
Innsbruck einen gr ünen B ürgermeister hat, und das Umweltressort der Stadt Inns)
bruck seit 2012 in politischer Verantwortung der GR Ü NEN ist. ( ?? ? )
In Zeiten, in denen Klimapolitik oberste Priorit ä t haben soll, ist es daher auch unver st ä ndlich, dass die Innsbrucker Stadtregierung bis dato keinerlei Interesse daran hat,
eine dementsprechende Baumschutzverordnung zum Schutz der B ä ume in Innsbruck
zu erlassen ! Die fehlende Baumschutzverordnung ist f ür die Innsbrucker Stadtregie rung und den zust ä ndigen unterstellten Abteilungen ein quasi Freibrief um mit
manchmal „fragw ürdigen" und oftmals nicht nachvollziehbaren Argumenten sinnlose
Baumf ä llungen zu veranlassen.
Es ist daher höchste Zeit und lä ngst überf ä llig, dass die Stadt Innsbruck eine eigene
Baumschutzverordnung zum Schutz der Bä ume in unserer Stadt, schon aus klimapolitischen Überlegungen heraus, erlä sst.
Wenn wir nicht jetzt handeln, ist es morgen f ür viele Bäume in Innsbruck zu spät .
Die Bedeckung, soweit überhaupt Kosten entstehen, hat aus den Budgetmitteln des
Umweltressorts der Stadt Innsbruck zu erfolgen.