Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf

- S.154

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INNS"
BRUCK
Retouren an MA IV

Stadtmagistrat
Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung

- Finanz-, Wirtschafts- u. Beteiligungsverwaltung

Bundesministerium für Finanzen
Johannesgasse 5
1010 Wien

Sachbearbeiterin
Telefon

Fax
Email

Ort, Datum

Alexandra Riml
+43 512 5360 2214
+43 512 5360 1783
post.budgetabwicklung@innsbruck .gv.at
Innsbruck, 18.04.2018

Finanzzuweisung des Bundes nach § 23 Abs. 2 FAG 2017;
Nachweis der Verwendung
ZI. IV-5641/2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Stadt Innsbruck hat die Finanzzuweisung des Bundes nach § 23 Abs. 2 FAG 2017 für das
3.545 . 652,10 in voller Höhe an die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Jahr 2017 über
Stubaitalbahn GmbH weitergezahlt (Rechnungsabschluss 2017, VA-Stelle 1/875000-775000,
Kap.Transferzahlung - Gesellschafterzuschuss) .
Dieser Betrag wurde für Investitionen in den Betriebssparten Straßenbahn- und Busbetrieb
laut beiliegender Aufstellung verwendet. Die Direktion der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH hat mitgeteilt , dass s ämtliche Belege bezahlt sind. Das sehr umfangreiche Belegmaterial kann jederzeit in der Buchhaltungsabteilung der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH eingesehen werden.

Für weitere Auskünfte steht die Finanzabteilung gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße

MMag . Armin Tschurtschenthaler
Finanzdirektor

Anlaqe:

Verwendung der Mittel für Straßenbahn- und Busbetrieb

Landeshauptstadt Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck, DVR: 0059331, www.innsbruck.gv.at
Tiroler Sparkasse Bank AG, BIC: SPIHAT 22, IBAN: AT20 2050 3033 0192 0330, UID: ATU36832905 STGD Innsbruck Betriebe