Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf
- S.180
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Frage 2:
Wer hat Mag. (FH) Adrian Egger zum Geschäftsführer der jeweiligen beiden Gesellschaften bestellt, und gibt es einen Vertrag, in welchem festgestellt wird, dass
die Geschäftsführung nur interimistisch erfolgt, bis ein/eine neuer/neue GeschäftsführerIn seitens des Eigentümervertreters, der Generalversammlung, des Aufsichtsrates, der Stadt Innsbruck gefunden wurde?
Antwort:
Nach § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH (PKBI) wird der/die GeschäftsführerIn oder die GeschäftsführerInnen von der Generalsversammlung bestellt.
Mit Gesellschafterbeschluss der Patscherkofelbahn Infrastruktur
GmbH (PKBI) vom 10.10.2019 wurde Mag. (FH) Egger zu deren Geschäftsführer bestellt. Mit selben Datum wurde der Gesellschafterbeschluss der
Patscherkofelbahn Betriebs GmbH (PKBB) gefasst, Mag. (FH) Egger auch zu
deren Geschäftsführer zu bestellen. Im Gesellschafterbeschluss der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH (PKBI) vom 14.10.2019 wurde festgehalten, dass es sich für beide Gesellschaften um eine Interimsgeschäftsführung bis zur Bestellung eines/einer neuen GeschäftsführerIn handelt.
Alle Beschlüsse wurden von Bürgermeister Willi als Eigentümervertreter
unterzeichnet.
Frage 3:
Wenn ja, wann wurde dieser Vertrag bzw. wurden die jeweiligen Verträge abgeschlossen und von wem unterfertigt?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 2.
Frage 4:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 2.
Frage 5:
Wenn ja, warum wurde bis zum heutigen Tag (Einbringung der Anfrage
30.04.2020) die Position des Geschäftsführers der Patscherkofelbahn Betriebs
GmbH und der Patscherkofelbahn Infrastruktur GmbH nicht ausgeschrieben?
Antwort:
Es soll das Vorliegen der Schlussrechnung des Projektes "Patscherkofelbahn neu" abgewartet werden. Dies sollte demnächst erfolgen.
Frage 6:
Wer ist für die Stellenausschreibung für die Neubesetzung der jeweiligen Geschäftsführungen (Patscherkofelbahn Betriebs GmbH und der Patscherkofelbahn
Infrastruktur GmbH) verantwortlich bzw. zuständig?
Antwort:
Dafür sind die jeweiligen Generalversammlungen zuständig.
Frage 7:
Im Falle einer Stellenausschreibung, welches Gremium entscheidet über die Bestellung der jeweiligen GeschäftsführerInnen?
Antwort:
Darüber entscheidet die Generalversammlung.
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