Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf
- S.204
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Die in der Vereinbarung vom 25.02.2020, Zl. MagIbk/30028/LA-LSA/1/SAG,
über die Auflösung des Pachtvertrages mit Mag. Johannes Anzengruber enthaltene Ablösevereinbarung wurde inhaltlich von der Mag.-Abt. III, Wald und
Natur, verhandelt und der Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, als
Grundlage für die Auflösungsvereinbarung vorgelegt.
Es ist festzuhalten, dass die Baumeisterarbeiten bzw. Baukosten im Zusammenhang mit dem Um-/Zubau der Küche im Jahr 2003 (im Sinne des Stadtsenatsbeschlusses vom 19.03.2002) gerade aufgrund des Stadtsenatsbeschlusses vom 19.03.2002 sowie der oben angegebenen Vereinbarung mit
Maria Anzengruber vom 07.11.2002 und der Erfüllung der darin festgelegten
Bedingungen (Verlängerung der Pachtdauer um 10 Jahre sowie eine anschließende nochmalige Verlängerung des Pachtvertrages) nicht in die im
Zuge der Pachtvertragsauflösung vereinbarte Ablösezahlung miteingeflossen sind. Dies wurde auch in der Auflösungsvereinbarung vom 25.02.2020,
Zl. MagIbk/30028/LA-LSA/1/SAG, (Punkt III.4.) festgehalten.
Frage 2:
Wurde dieser Pachtvertrag dem Gemeinderat anschließend zur Beschlussfassung
vorgelegt? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Die Pachtverträge werden dem Stadtsenat als zuständiges Gremium zur Beschlussfassung vorgelegt.
Frage 3:
Wurden mit der Pachtreduktion von 2013 die baulichen Maßnahmen, die auf der
Arzler Alm in den Vorjahren getätigt und von den Pächtern bezahlt wurden, bereits
teilweise abgegolten?
Wenn ja, bitte um konkrete Angaben, wie diese Reduktion konkret in die Berechnung eingeflossen ist.
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Die Berücksichtigung der Abschreibungsrate bezieht sich ausschließlich auf
jene Investitionen, die die Pächterin 2003 für Baumeisterarbeiten für den Küchenneubau geleistet hat. Im Stadtsenatsbeschluss vom 19.03.2002 wurde
hinsichtlich der Sanierung des Küchenbereiches und des Küchenzubaus
Nachstehendes beschlossen:
" 1. Den Sanierungs- bzw. Erweiterungsmaßnahmen (…) wird zugestimmt.
2. Die Finanzierung der Gasinstallationen sowie der Kücheneinrichtungen
ist zur Gänze von der Pächterin zu tragen.
3. Für die Baumeisterarbeiten (Umbau, Zubau, Installationen, MaurerTischlerarbeiten etc.) kommt folgende Finanzierung zu tragen:
Der Pächter finanziert die Baumaßnahmen unter folgenden Bedingungen
zur Gänze:
1) Die Pachtdauer wird um 10 Jahre verlängert, beginnend mit
01.01.2003, somit bis zum 31.12.2012.
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