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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf

- S.205

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2) Sollte nach Ablauf der Pachtdauer das Pachtverhältnis mit der derzeitigen Pächterin, Frau Maria Anzengruber, nicht verlängert werden,
so wird an die Pächterin die Hälfte der getätigten Investitionen – dies
betrifft nur die Baumeisterarbeiten – wertgesichert refundiert. (…)"
Nach Überprüfung wurden die Kosten dafür mit den oben genannten
€ 81.048,43 beziffert. Sie wurden von den Pächtern bezahlt und sind durch
die Berücksichtigung als jährliche Abschreibungsrate abgegolten.

Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung

Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner

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4h

50 min