Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf
- S.210
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Entfallende Parkpl ä tze für Anrainerinnen werden auf die gegenüberliegende
Straß enseite verlegt, wo dafür die Zahl der Kurzparkzonenplä tze sinkt. Der
neue Gehweg wird mit Blumentr ögen geschmückt und mit Pollern zur Fahr bahn abgegrenzt....Dass mehr Leben auf der Stra ße stattfindet, das macht auf grund der Covid- Krise gleich doppelt Sinn", ist die Vizebü rgermeisterin ü ber zeugt.
Rechtliche Grundlage:
Bundesgesetzblatt f ür die Republik Österreich, ausgegeben am 4. April 2020
Teil I - Artikel 24 Änderung der Stra ßenverkehrsordnung 1960
2. An § 76 wird folgender Abs. 11 angef ü gt :
„ (11 ) Wenn es aufgrund von Maßnahmen, die zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 getroffen werden, erforderlich ist und keine erheblichen
Interessen am unbehinderten Fahrzeugverkehr entgegenstehen, kann die Behörde durch Verordnung auf einzelnen Straßen oder Straßenabschnitten ent weder dauernd oder f ür bestimmte Zeiten Fußgängern die Benützung der gesamten Fahrbahn erlauben . Auf den in der Verordnung bezeichneten Straßen
oder Stra ßenteilen ist der Fahrzeugverkehr verboten; ausgenommen davon
sind der Fahrradverkehr, das Befahren mit Fahrzeugen des Stra ßendienstes,
der Müllabfuhr, des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Feuerwehr in
Aus übung des Dienstes sowie das Befahren zum Zwecke des Zu- und Abfahrens. Fu ßgä nger dürfen den Fahrzeugverkehr nicht mutwillig behindern, die
Lenker von Fahrzeugen dürfen Fußgä nger nicht behindern oder gef ä hrden. So weit die Behörde das Halten und Parken in den in der Verordnung genannten
Stra ßen oder Stra ßenabschnitten nicht verbietet, darf gehalten und geparkt
werden. Eine solche Verordnung ist durch Anschlag an der Amtstafel kundzumachen; zusä tzlich ist der Inhalt solcher Verordnungen durch Hinweistafeln am
Beginn der von der Verordnung betroffenen Stra ß enstrecke zu verlautbaren."
Auf der digtalen Amtstafel der Stadt Innsbruck findet man folgende Verordnungen:
Maglbk/31730/SV- DVO/ 2/ 2
Fußgängerstra ße St-Nikolaus-Gasse, Hans-Brenner-Platz
Maglbk/31730/SV-DVO/3/3
Fußgängerstraße Angerzellgasse