Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 04-Protokoll-20-05-2020.pdf
- S.226
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(zu Punkt 45.9)
FPÖ RUDI FEDERSPIEL
StR Rudi Federspiel
StRin Andrea Dengg
KO Markus Lassenberger
KO Stv. Maximilian Kurz
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
„ ? 0. Mai ?.m
Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
GR Andreas Kunst
GR Bernhard Schmidt
GRin Deborah Gregoire
GRin Astrid Denz
Innsbruck, am 20.05 .2020
Anfrage
betreffend den § 57 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der
Landeshauptstadt Innsbruck - „Weiterleitung der Behandlungsunterlagen“
§ 57 der Geschä ftsordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck, seiner
Ausschüsse und des Stadtsenates der Landeshauptstadt Innsbruck ( Gemeinderatsbeschluss
vom 16.05. 2012 und 12.07.2018) mit dem Titel „Weiterleitung der Behandlungsunterlagen ""
lautet wie folgt:
„(1) Die in den Ausschüssen behandelten Akten sind mit den auf ihnen vermerkten
Beschlüssen dem Bürgermeister vorzulegen.
(2 ) Der Bürgermeister hat diese Akten auf die Tagesordnung des zuständigen Organs zu
setzen, und zwar : beim Gemeinderat innerhalb von acht Wochen nach Vorlage und beim
Stadtsenat innerhalb von vier Wochen nach Vorlage.
(3) Findet innerhalb der in Abs. 2 genannten Fristen keine Gemeinderats - bzw .
Stadtsenatssitzung statt, sind diese Akten auf die Tagesordnung der nächstfolgenden
Gemeinderats- bzw. Stadtsenatssitzung zu setzen. “
In diesem Zusammenhang wird um die Beantwortung nachfolgender Fragen ersucht:
1. Wie viele Beschlussvorlagen/ Anträ ge wurden seit Beginn der laufenden
Gemeinderatsperiode in allen gemeinderätlichen Ausschüssen abgelehnt. Bitte um
Aufgliederung nach Ausschuss, unter Anf ührung von Beschlussdatum und Antrags Titel?
2. Wie viele dieser in Ausschüssen abgelehnten Verhandlungsgegenstände wurden dem
Gemeinderat seitens des Hm. Bürgermeisters vorgelegt?
3. Falls dem Gemeinderat keine solchen Verhandlungsgegenstände vorgelegt wurden :
Warum erfolgte eine Vorlage nicht ?
4. Ist Hrn. Bürgermeister der § 57 GOGMR bekannt? Falls ja, warum er dann die in
Ausschüssen abgelehnten Verhandlungsgegenstände nicht vorgelegt?
5. Wann werden diese Verhandlungsgegenständp^clem Gemeinderat vorgelegt ?" ~
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