Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 04-Protokoll-25-04-2019_gsw.pdf
- S.49
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Was haben wir aus der BürgerInneninitiative
Patscherkofel, die lediglich 5 % der Wahlberechtigten unterschrieben haben, gelernt?
Bei Euch haben 5,9 % der Wahlberechtigten unterschrieben und das ist auch nicht
viel mehr, lieber Franz.
her und zupft z. B. die BürgerInneninitiative
heraus. Niemand hat behauptet, dass es
eine große demokratische Errungenschaft
wäre, dort die Hürden auf eine vernünftige
Anzahl hinaufzusetzen, bevor man die Abstimmungshürde sowieso vor sich hat.
Du hast diesen Wurf als Mitmach-Stadtrecht
bezeichnet. Ich bin zur Politik gekommen,
weil ich in einem Stadtteil, wo es keinen solchen Ausschuss gibt, eine BürgerInneninitiative gegründet habe. Am Ende des Tages
war diese Initiative Gott sei Dank aus unserer Sicht erfolgreich.
Auch eine Petition im Tiroler Landtag, die
dort mehr oder weniger in einem Ausschuss
untergeht, ist nach meiner Meinung nicht im
Geringsten mit dem zu vergleichen, was wir
in diesem Stadtrecht vorgesehen haben.
Wir wollen auch in der Geschäftsordnung
des Gemeinderates (GOGR) weiter ausformulieren, wie mit dieser neuen Form der
Petition innerhalb der Stadt Innsbruck umgegangen werden soll.
Ich weiß, wie schwer es ist, wenn man
keine Strukturen wie einen Stadtteilausschuss im Hintergrund hat. Jetzt die Hürden
für die BürgerInneninitiativen zu versechsfachen und dies als großen Erfolg zu feiern,
sollte hinterfragt werden.
Abgesehen davon, dass die Beschlussfassung im Tiroler Landtag noch nicht erfolgt
ist, möchte ich die Überlegung in den Raum
stellen, was passiert, wenn die Regelung
auf alle Gemeinden durch den Gemeindeverband umgelegt wird. Wie viele Einzelfraktionen von GRÜNE und NEOS gibt es in
den Tiroler Gemeinden? Wissen wir das?
(Bgm. Willi: Wir sprechen über das IStR und
nicht über die Wahlordnung.)
Alles andere wurde heute schon gesagt,
denn es ist meiner Meinung nach sehr
schäbig, diese Lösung als großen Erfolg zu
verkaufen. Ich halte die Aussagen von GR
Mag. Fritz für höchst fragwürdig, nicht nur
gegenüber den BürgerInnen in den Stadtteilen Igls und Vill, sondern auch gegenüber
allen BürgerInitiativen.
Schriftführerin Raggl übernimmt die
Schriftführung.
GR Plach: Ich möchte abschließend erwähnen, dass inhaltlich nun sehr viel gesagt
wurde. Ich kann aus Sicht kleiner Fraktionen viele der Kritikpunkte verstehen. Nur,
GR Mayer, da waren Dinge dabei, bei denen ich mir ernsthaft die Frage stelle, ob Du
das mit Vorsatz falsch verstehen willst oder
ob das einfach so passiert!?
Es sind oft Vergleiche zwischen Äpfeln und
Birnen, die da gezogen werden. Man geht
GR-Sitzung 25.04.2019
Ich komme nun kurz zum Ablauf, der ebenfalls sehr oft kritisiert wurde. Ich nehme es,
da es schon öfter angesprochen wurde, auf
meine Kappe, dass die Kommunikation vor
allem mit den Stadtteilausschüssen und
auch mit anderen Teilen der Bevölkerung
richtig schlecht war.
Aber wenn nun die Fraktionen dieses Gemeinderates sagen, der Ausschuss hätte
sich im "stillen Kämmerchen" etwas ausgedacht und niemanden mitreden lassen,
dann möchte ich in Erinnerung rufen, dass
ich für die ersten drei Sitzungen des
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses dieser Gemeinderatsperiode
alle MandatarInnen aufgefordert hatte, Initiativen zu setzen und sich einzubringen.
Ich habe erst kürzlich in meinem Notizblock
den Vorschlag von GR Onay gefunden. Das
kleine Papier enthält einen Vierzeiler zum
Thema "Rechte der ZuhörerInnen innerhalb
der Ausschüsse"!
Das nächste Missverständnis, es wird von
Minderheits-, Mehrheitsrechten und Mehrheitsdiktatur gesprochen. Zur Klarstellung
im Sinne des ZuhörerInnerechts: Es geht
nicht darum, dass Fraktionen, die nicht formell in einem Ausschuss vertreten sind,
eine/n einzige/n VertreterIn nominieren
müssen, sondern darum, dass Fraktionen,
die nicht die Stärke haben, in einem Ausschuss zu sein - das betrifft derzeit die
NEOS -, formfrei ein/e MandatarIn als ZuhörerIn entsenden können.
Das war die Intention dahinter. Wenn eine
Fraktion nicht die Ausschussstärke erreicht,