Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 04-Protokoll-25-04-2019_gsw.pdf
- S.50
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aber dennoch formfrei eine/n ZuhörerIn hinschicken will, dann ist das jetzt in diesem
Stadtrechtsentwurf vorgesehen. Das hat
nichts damit zu tun, dass Mehrheitsrechte
durchgesetzt werden.
nicht noch Ideen aufkommen. Sie stehen
dann vielleicht noch nicht gleich im Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR), aber könnten zu einem praktikablen Modell für diese Stadt reifen.
Für Fraktionen, die jemanden mit Sitz und
Stimme in einem Ausschuss haben, ist es
nicht notwendig, noch ein zweites Fraktionsmitglied dazuzusetzen. Es geht ja nur darum, diese bürokratische Hürde abzubauen
und den Fraktionen zu ermöglichen, formlos
jemanden hinzuschicken.
Ich verstehe jede Kritik an diesen Änderungen, aber bitte bleiben wir bei den Fakten!
Nichtsdestotrotz bin ich davon überzeugt,
dass es ein gutes Stadtrecht ist. Deshalb
wird die Fraktion der SPÖ dem zustimmen.
Ich komme nochmals kurz zum Verlauf: Es
ist zu Beginn ein Aufruf ergangen, dem nur
GR Depaoli gefolgt ist. Er hat das Thema
"Fragestunde für BürgerInnen" eingebracht.
Das wurde im Rahmen des Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss behandelt. Dort haben wir befunden, dass das
auf partizipativer Ebene durchaus in den
Stadtteilen etwas bringen kann. Nach Auffassung des Ausschusses hat es aber
nichts im Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR) verloren.
Jetzt so zu tun, als wäre quasi in einer
Black-Box verhandelt worden, das ist nicht
richtig! Erst anschließend haben sich natürlich die großen Fraktionen, die sich eine
Zweidrittelmehrheit sichern können, zurückgezogen und weiterverhandelt. Aber jede/r
MandatarIn hatte die Möglichkeit, sich im
Rahmen dieses Ausschusses einzubringen!
Abschließend möchte ich von Seiten der
SPÖ sagen, dass wir glauben, dass dieses
Stadtrecht nun ein Instrument enthält, das
großes Potential für die Stadt Innsbruck hat.
Wenn BürgerInnen die Möglichkeit haben,
vor dem Gemeinderat zu sprechen, dann ist
das wirklich etwas, das seines Gleichen
sucht. Wenn es nach mir ginge, könnten
diese Personen auch in den nachbereitenden Gremien, auch in den Ausschüssen,
über die von ihnen eingebrachten Anliegen
mitdiskutieren. Aber da gilt es, das noch im
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss zu beraten.
Ich glaube, es ist eine Möglichkeit, mit der
man weite Teile der Bevölkerung, abseits
von anderen Gremien, einbinden kann. Neben dem Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR) wird es Weiterentwicklungen im System der direkten BürgerInnenbeteiligung und Partizipation brauchen. Wer
sagt uns, dass da im Laufe dieser Periode
GR-Sitzung 25.04.2019
Bgm. Willi übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer.
Bgm. Willi: Wenn man der Diskussion zuhört, hat man etwas den Eindruck, es sei
das Ende der Demokratie in der Stadt Innsbruck angebrochen und es herrsche Willkür.
Das halte ich wirklich für überzogen.
Faktum ist, dass es ein Entwurf des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) ist, der als Vorlage an das
Land Tirol geht. Es gibt bereits Vorläuferversionen, von denen eine noch unbehandelt
beim Land Tirol liegt. Nach der Bildung der
neuen Koalition hatten wir nämlich entschieden, dass wir uns das nochmals ansehen
wollen.
Es gab also viele Vorüberlegungen zu dieser Novellierung des Stadtrechts. Erst dann
kam die Phase der Einladung an alle, Vorschläge dazu einzubringen, was noch behandelt werden sollte. Das hat GR Plach
bereits ausgeführt. Jetzt, nach einer langen
Diskussion, die schon in der letzten Periode
des Gemeinderates begonnen hat, ist diese
Vorlage das Ergebnis.
Es gibt eine Gruppe, bei der ich verstehe,
dass einige unzufrieden sind. Es sind die
Stadtteilausschüsse von Vill und Igls. Das
ist absolut nachvollziehbar, denn dort gibt
es das Instrument des Stadtteilausschusses
schon mehr als 25 Jahre. Das ist den Iglerund VillerInnen vertraut. Ich bitte aber die
VertreterInnen dieser beiden Stadtteilausschüsse mit mir eine gedankliche Reise zu
machen!
Die Stadtteilausschüsse sind so konstruiert,
dass sie an die Katastralgemeinden gebunden sind. Die Stadt Innsbruck hat neun Katastralgemeinden - Hötting, Mühlau, Arzl,
Amras, Pradl, Innsbruck, Wilten, Igls und