Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 04-Protokoll-25-04-2019_gsw.pdf

- S.51

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- 351 -

Vill. Laut geltendem Stadtrecht sind nur in
diesen Katastralgemeinden Stadtteilausschüsse möglich.

nicht machbar, denn es müssen jeweils
zehn GemeinderätInnen in diesen Ausschüssen sitzen.

Für alle, die das nicht wissen: Um einen
Stadtteilausschuss gründen zu können,
braucht es zunächst 15 % der Stimmberechtigten in der Katastralgemeinde, damit
überhaupt eine Eintragungsliste im Rathaus
aufgelegt wird. Wenn also 15 % der Wahlberechtigten sagen, sie hätten gerne einen
Stadtteilausschuss, können sich BürgerInnen innerhalb von zwei Wochen in diese
Liste eintragen. Am Ende müssen in
Summe 30 % der in der Katastralgemeinde
Stimmberechtigten unterschreiben, damit
sie einen Stadtteilausschuss bekommen.

Genau aus diesen Überlegungen heraus
haben die Verantwortlichen, die das Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) viel intensiver als ich verhandelt haben, gesehen, dass wir Ausschüsse
für alle Stadtteile nicht schaffen. Damit wäre
es eine Sonderlösung für Igls und Vill. Erklären wir den BewohnerInnen von Hötting,
Amras oder Arzl warum bei ihnen kein
Stadtteilausschuss möglich ist, aber in Igls
und Vill schon!

Das ist eine hohe Hürde, die nur in Igls und
Vill geschafft wurde, weil es alte und ziemlich kleine Stadtteile sind. Deshalb war es
nur dort möglich. In allen anderen Stadtteilen, die viel mehr EinwohnerInnen haben,
ist das nicht gelungen.
Es gab die Idee, neue Stadtteile, zu schaffen, die nicht an die Katastralgemeinde gebunden sind. GRin Mag.a Seidl hat genau
beschrieben, wie wir die Stadtteile abgrenzen sollten. Es wurde überlegt, zwanzig davon zu machen.
Ich z. B. wohne in einem Stadtteil, von dem
ich eigentlich nicht genau weiß, wo ich hingehöre. Ich wohne in der Sonnenstraße. Die
Pfarre ist Mariahilf, die Musikkapelle heißt
Mariahilf/St. Nikolaus, die Feuerwehr ist klarerweise neben der Berufsfeuerwehr die von Hötting. Meine Wurzeln sind in Hötting West. Dort gibt es Kranebitten mit der
Pfarre Allerheiligen und die Höttinger Au.
Bitte helft mir! Wie grenzen wir diese Stadtteile ab? Es ist nicht möglich! Wenn man es
versucht, gibt es an den Stadtteilgrenzen
"Knatsch".
Nehmen wir aber an, wir hätten es geschafft
und zwanzig Stadtteile gebildet! Dann hätten wir zwanzig Stadtteile mit der Möglichkeit, zwanzig Stadtteilausschüsse zu bilden.
Man muss die Dinge, die man macht, aber
immer zu Ende denken! Das würde heißen,
es gäbe zwanzig Stadtteilausschüsse, die
ein Recht auf zwei Sitzungen pro Jahr haben. Das sind also insgesamt 40 Sitzungen,
zusätzlich zu dem Pensum, das Sie als GemeinderätInnen heute schon haben. Ich
halte es - wenn man es zu Ende denkt - für
GR-Sitzung 25.04.2019

Jetzt komme ich zu zwei Aussagen von
GR Onay, die ich teile. Er sagt, es gibt keine
Faustregel für BürgerInnenbeteiligung. Ich
kenne die Innsbrucker BürgerInnen-Initiativen und die Stadtteilausschuss-Landschaft
ziemlich gut, weil ich viel herumkomme. Es
ist tatsächlich so, dass sich die Einen auf
die eine Art organisieren und die Anderen
auf jene. Einige haben Verbände von Vereinen wie z. B. in Amras oder auch im Olympischen Dorf. Die anderen machen es so
wie die Initiative Lebensraum Kranebitten.
In Igls und Vill ist der Stadtteilausschuss
historisch bedingt, weil er unter Altbürgermeister DDr. van Staa eingeführt wurde.
BürgerInnenbeteiligung funktioniert aber in
allen Stadtteilen, wenn auch auf unterschiedliche Art und Weise!
Unsere Aufgabe ist es, auf jene Leute, die
sich engagieren, zuzugehen und ihre Anliegen zu hören. Um halbwegs eine Fairness
zwischen den verschiedenen Stadtteilen
herzustellen, ist als Lösung die Petition Neu
herausgekommen! (Unruhe im Saal)
Unterschätzt sie das nicht! Innerhalb von
zwei Tagen waren 600 Unterschriften zur
Petition "Schulgasse 5" beisammen. Das
war ein emotionales Thema!
Wenn das eine Petition Neu wäre, dann hätten die EinbringerInnen das Recht, hier im
Gemeinderat vor allen zu sprechen. Das ist
eine ordentliche Bühne. Das gibt es im Tiroler Landtag nicht, GR Mayer! Dort entscheidet der Ausschuss, ob der/die EinbringerIn
überhaupt in den Ausschuss geladen wird.
Es kann dann sein, muss es aber nicht.
Bei uns hätte der/die EinbringerIn das
Recht, hier zu sprechen. Das ist schon eine
starke Möglichkeit, sich zu artikulieren. Eine