Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2019

/ Ausgabe: 04-Protokoll-25-04-2019_gsw.pdf

- S.68

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gestrahlt und ich dachte mir, dass dies ein
sehr tolles Erlebnis für sie gewesen sein
muss. Ich bitte Dich, StRin Mag.a Schwarzl,
dies zu bedenken.
(StRin Mag.a Schwarzl: Die Mag.-Abt. III,
Grünanlagen, denkt an alles!)
Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Mag.a Klingler-Newesely in
der Sitzung des Gemeinderates am
28.03.2019 eingebrachte Antrag wird dem
Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung
zugewiesen.
Bgm. Willi übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv. Gruber.
39.8

GfGR/67/2019
Schulen, Beteiligungsprozesse
bei Investitionen
(GRin Mag.a Klingler-Newesely)

mente häufig abgewehrt oder Investitionsbedürfnisse der Schulen nicht ernst genommen."
Daraufhin habe ich eine Stellungnahme von
Leithmayer, Mag.-Abt. V, Schulverwaltung,
erbeten. Das Grundproblem ist, dass an einem Beispielfall etwas Großes festgemacht
wird. Es wird behauptet, dass die Stadt Innsbruck alleine entschieden und keine
Rücksicht auf die pädagogischen Bedürfnisse der Standorte genommen hat. Für dieses Beispiel "Digitalisierungsoffensive" ist
dies alles andere als zutreffend.
Seit Beginn dieser Offensive im November 2018 hat es sechs Besprechungen zwischen den zuständigen Stellen gegeben.
Ich habe den E-Mail-Verkehr der dazu stattgefunden hat vorliegend. Das sind 30 Seiten, die belegen, dass nichts im Alleingang
erledigt wurde. Es kam sogar dazu, dass
alle SchulvertreterInnen an einen Tisch gebracht wurden, um für jede Schulleitung
eine Einzellösung zu finden.

GRin Mag.a Klingler-Newesely: Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass bei
Pflichtschulen Prozesse bei Investitionen
partizipativ gestaltet sind. Der Antrag zielt
darauf ab, Partizipation bei Beteiligungsprozessen zu implementieren.

Aus Zeitgründen konnten nicht alle zu diesem Termin erscheinen. Man wollte sicherstellen, dass alle Schulleitungen informiert
wurden. Ich möchte eine Stellungnahme der
Mag.-Abt. V, Schulverwaltung, zusammenfassend wiedergeben:

Ich weiß, dass es das Gegenargument gibt,
für so einen Prozess einen Standard zu
schaffen. Trotzdem ist es so, dass die
Schulen eine pädagogische Autonomie mit
unterschiedlichen Bedürfnissen haben. Eine
Treffsicherheit ist nur dann gegeben, wenn
Schulen bei anstehenden Investitionen befragt werden und mitentscheiden dürfen.

"Wir haben die Information über die Abholbarkeit der Fördermittel von LRin Dr.in Palfrader bekommen. Am Anfang gab es die
Übereinkunft eine möglichst einheitliche Lösung für die unterschiedlichen Schulstandorte zu schaffen. Vom zuständigen Fachinspektor wurde ausgegeben, dass Displays
eingekauft werden sollen. Später wurde
wieder gesagt, dass es doch Beamer sein
sollen."

StRin Mag.a Mayr: Es ist notwendig weiter
auszuholen und Grenzen klar zu definieren.
Die zuständige Stelle hierfür ist der Landtag. Dieser Antrag sollte an LRin Dr.in Palfrader gerichtet sein. Ich möchte aus dem Antrag zitieren. Konkret geht es um die Digitalisierungsoffensive, die vom Land Tirol initiiert wurde und wie die Stadt Innsbruck als
Schulerhalterin auf die Bedürfnisse der DirektorInnen eingeht.
"Dieser Sachverhalt ist beispielhaft für die
gängige Investitionspraxis der Stadt Innsbruck als Schulerhalterin zu verstehen. Es
werden Investitionsentscheidungen bevorzugt alleine getroffen, pädagogische Argu-

GR-Sitzung 25.04.2019

So ging es hin und her. Die Stadt Innsbruck
nahm dabei immer Rücksicht auf die Bedürfnisse von einzelnen Schulleitungen.
Das Bemühen von Seiten der Stadt Innsbruck ist auf jeden Fall dokumentierbar. Einen Einzelfall zu nehmen, um die Investitionspraxis der Stadt Innsbruck als rücksichtslos zu beschreiben ist aus meiner
Sicht ganz klar zurückzuweisen. Ich möchte
nochmals die Sichtweise aus dem Antrag zitieren:
"Dieser Sachverhalt ist beispielhaft für die
gängige Investitionspraxis der Stadt Innsbruck als Schulerhalterin zu verstehen. Es