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Jahr: 2019

/ Ausgabe: 04-Protokoll-25-04-2019_gsw.pdf

- S.105

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Diese Ausgabe – 04-Protokoll-25-04-2019_gsw.pdf
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Frage 4:

Wie wurde ausgewählt?

Antwort:

entfällt

Frage 5:

Aufgrund welcher Kriterien wurde die GemNova Bildungspool Tirol gem. GmbH
(GemNova) als Vertragspartnerin ausgewählt?

Antwort:

Sie ist eine 100%ige Tochtergesellschaft des Tiroler Gemeindeverbandes.

Frage 6:

In der Vereinbarung zwischen der Stadt Innsbruck und der GemNova ist festgehalten, dass die GemNova die Stadt Innsbruck von jeder beabsichtigten Personaleinstellung vorab in Kenntnis setzen und ihr somit jeweils die Möglichkeit einräumen wird, innerhalb einer bestimmten Frist (diese wird von der GemNova je nach
Dringlichkeit festgelegt) eine schriftliche Stellungnahme abzugeben.
a)

Wurde die Stadt Innsbruck über alle Anstellungen von der GemNova Bildungspool schriftlich im Vorfeld informiert?

b)

Welche Informationen über das anzustellende Personal sind darin enthalten?

c)

Wie wurden die Fristen zur Stellungnahme von der GemNova festgelegt
(längste - kürzeste)?

d)

Hat die Stadt Innsbruck schon ablehnende Stellungnahmen abgegeben
und wenn ja, aus welchem Grund?

Antwort:

a) ja, b) persönliche Daten, c) keine Fristen gesetzt, d) nein

Frage 7:

Wurde generell - auch außerhalb dieser Frist - von der Stadt Innsbruck das Abziehen von gestelltem Personal urgiert?
a)

Wenn ja, wie oft?

b)

Wenn ja, aus welchem Grund?

c))

Wenn ja, wie wurde von der GemNova darauf reagiert?

Antwort:

Es gibt wöchentliche Abstimmungsgespräche mit der GemNova.

Frage 8:

In der Vereinbarung zwischen der Stadt Innsbruck und der GemNova ist festgehalten, dass die GemNova mit dem Einverständnis der Stadt Innsbruck ein anderes Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus dem gegenständlichen
Vertragsverhältnisses betrauen kann.
a)

Hat die GemNova Bildungspool von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch
gemacht?

b)

Wenn ja, wie oft?

c)

Wenn ja, mit welcher Begründung?
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