Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 04-Protokoll-25-04-2019_gsw.pdf
- S.148
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wissenschaftlich belastbaren Tatsachen stützt sich diese Bewertung und welche
„Qualitäten" soll eine „entsprechende Projektentwicklung" mit sich bringen? Inwiefern
sind die Siedlungsränder in den beiden Vergleichsgebieten Gletscherblickweg bzw.
Vill weniger „ungenügend bzw. nicht qualitätsvoll" ausgebildet?
9. Bezüglich des Bereichs Gletscherblickweg wird ausgeführt, dass „aus
naturkundefachlicher und auch aus forstfachlicher Sicht ( .. . ) eine Einzelentwicklung
in diesem Bereich eher als negativer Eingriff zu werten" sei. Auf welche
wissenschaftlich belastbaren Tatsachen stützt sich diese Bewertung und wie kann
von einer „Einzelentwicklung" gesprochen werden , während gleichzeitig die Nähe zu
Sportanlagen und Congress, also zum besiedelten Raum betont wird und westlich
der Patscher Straße im Nahbereich bereits jetzt ca. 40 Baukörper bestehen?
10. Auf welche wissenschaftlich belastbaren Tatsachen stützt sich die Einschätzung, die
Waldflächen im Bereich „Am Bichl" seien „aber ökologisch geringwertiger als am
Gletscherblickweg"?
11. Im Hinblick auf die Bewaldung im Bereich Gletscherblickweg wird ausgeführt, dass
sich hier „eine strukturreiche Naturverjüngung mit (.) zahlreichen Sträuchern
entwickelt. ( ... ) Forstfachlich ist der Waldbestand südlich Gletscherblickweg ( ... )
potentiell ertragreicher." Ist es richtig , dass diese euphemistische Beschreibung
bedeutet, dass ein geordneter und Ertrag bringender Wirtschaftswald im ggst. Gebiet
(derzeit) nicht besteht?
12. Warum wird im Hinblick auf die Straßenerschließung vollkommen ignoriert, dass im
Hinblick auf den Standort „Am Bichl" der (motorisierte) Anwohner- und
Besucherverkehr ganz überwiegend durch das Ortszentrum von Igls erfolgen würde ,
und zwar in jedem Fall durch die enge Bilgeri- und in vielen Fällen auch durch die in
Teilbereichen ebenso enge Hilberstraße, welche beide nicht verbreitert werden
können , während im Hinblick auf die beiden Alternativstandorte solche Probleme
nicht bestehen?
13. Warum soll eine Erschließung des Gletscherblickwegs über die Landesstraße „aus
fachlicher Sicht aber ausgeschlossen" sein? Welche finanziellen oder
tiefbautechnischen Gründe stehen einer derartigen Erschließung tatsächlich im
Wege? Welche unabwendbaren Notwendigkeiten stehen einer Verlegung der
Bushaltestelle im Wege?
14. Welche
unabwendbaren
Gründe
stehen
einer
Berücksichtigung
des
Gletscherblickwegs im Zuge der Kursführung der Buslinie „J" entgegen?
15. Wie wird die Bewertung „Fläche ist vergleichsweise fußläufig unattraktiver
angebunden über die Landesstraße und allenfalls noch durch den Kurpark" im
Hinblick auf die fußläufige Erreichbarkeit des Gletscherblickwegs legitimiert, obwohl
diesbezüglich die attraktive Eugenpromenade (sogar mit Abkürzung über den
Girglweg) zur Verfügung steht?
16. Welche
zwingenden
Gründe
stehen
einer Erhöhung
der maximalen
Baumassendichte auf 1,9 oder 2, 1 im Bereich des Gletscherblickwegs von der
Einmündung in die Patscher Straße bis auf Höhe des Hauses Gletscherblickweg 30
entgegen? Welche wissenschaftlich belastbaren Fakten lassen den Schluss zu, dass
40 bis 50 neue Wohnungen im Bereich „Am Bichl" ,,planerisch gut vertretbar" wären,
nicht jedoch am Gletscherblickweg?
17. Mit welchen ganz konkreten „Folgewirkungen" wäre im Fall der Errichtung eines
Wohnprojekts im Bereich Gletscherblickweg zu rechnen?
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