Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 05_2023-05-25-GR-Protokoll_geschwaerzt.pdf
- S.95
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 586 -
39.2.2 Maglbk/45234/SUB-KA/2
41.
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. WI-B53, Wilten, Bereich Neuhauserstraße 5, 5a und 7 und
Tschamlerstraße 2, 4 und 4a (als
Änderung des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B29), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2022
Prämonstratenser Chorherrenstift
Wilten, Sanierung Balustraden-Figuren
Mehrheitsbeschluss (gegen NEOS und
GR Schmidt, 3 Stimmen):
Dem Prämonstratenser Chorherrenstift wird
für die Sanierung der Balustraden-Figuren
eine Subvention in Höhe von € 43.600,-- genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
MagIbk/56376/SP-BB-WI/1
GR Mag. Krackl: Hier geht es um die Errichtung einer Fahrradabstellmöglichkeit im
Innenhof.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Die Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich "Kirchliche Angelegenheiten" werden unter Berücksichtigung
vorstehender Abstimmungen gemäß Beilage genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 11.05.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
40.
Maglbk/58219/SP-BB-AL/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. AL-B56, Arzl, Bereich Framsweg 19, Campus Arzl (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. AL-B30/1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2022
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
11.05.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
11.05.2023:
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
42.
MagIbk/59266/SP-BB-HW/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HW-B33, Hötting-West, Bereich Anna-Dengel-Straße, Grundstück 2737, KG Hötting (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. HW-B1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2022
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Mag. Plach, 1 Stimme):
Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ und ALI,
5 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
11.05.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
GR-Sitzung 25.05.2023