Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 05_2023-05-25-GR-Protokoll_geschwaerzt.pdf

- S.96

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43.

MagIbk/59159/SP-FW-GH/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. MA-F1, Gewerbegebiet
Mühlau - Arzl, Teilfläche der
Gp. 2381, KG Arzl (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes
Nr. AL-F48), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2022

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
11.05.2023:
Die Auflage des oben genannten Entwurfes
wird gemäß § 68 iVm § 63 TROG 2022 beschlossen.
44.

MagIbk/49418/SP-BB-IN/1
Bebauungsplan Nr. IN-B63, Innenstadt, Bereich zwischen Bürgerstraße, Maximilianstraße, KaiserJosef-Straße und Anichstraße (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. IN-B1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2022

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind 49 Stellungnahmen zum oben genannten Entwurf eingegangen.
Zudem sind außerhalb der gesetzlichen
Frist drei weitere Stellungnahmen eingegangen.
Die Stellungnahmen liegen dem Akt im Original bei.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten. Dabei wurde festgestellt, dass die
eingebrachten Stellungnahmen keine neuen
Aspekte hervorgebracht haben, die zu einer
Planänderung führen würden. Es wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan Nr. IN-B63
zu beschließen.
Es gab die Diskussion im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte,
inwieweit ein spezielles Projekt von dem
GR-Sitzung 25.05.2023

Plan betroffen ist. Ein geplantes StudentInnenheimprojekt in dem Gebiet ist in Ausarbeitung. Dazu liegt ein Wettbewerbsergebnis vor. Aber, wir sprechen hier über ein Geviert, denn für das Projekt des StudentInnenheimes wird es noch einen Ergänzenden Bebauungsplan geben, der wieder zur
Auflage kommt und natürlich auch im Gemeinderat diskutiert wird.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig (bei Stimmenthaltung von
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc,
1 Stimme),
den genannten Plan gemäß § 64
TROG 2022 zu beschließen.
GR Kunst: Auf Grund der Ausführungen
des Vorsitzenden des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
hinsichtlich des studentischen Wohnens
möchte ich folgenden Abänderungsantrag
einbringen:
Der Gemeinderat möge beschließen:
1.

Die Erlassung des vorliegenden Entwurfes wird, nach Herausnahme der
Grundstücke .1041, 1161/6, .1040 und
1159/1 (Bereich Benediktinerstift Admont, Maximilianstraße 8) mit verkleinertem Planungsbereich beschlossen.

2.

Sollte dies gemäß Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) nicht möglich
sein wird die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration,
beauftragt, bis zur Juni-Sitzung des
Gemeinderates einen 2. Entwurf des
gegenständlichen Bebauungsplanes
mit einem nach Punkt 1. verkleinerten
Planungsbereich vorzulegen, wobei sodann Auflage und Erlassung in einem
beschlossen werden sollen.

Kunst und Lassenberger, beide eigenhändig
Zur Begründung möchte ich ausführen: Die
beinahe 50 Stellungnahmen gegen das geplante Projekt des "Studentischen Wohnens" sind - gerade auch in der Innenstadt ernst zu nehmen und erfordern ein Überdenken durch Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration, und Politik. Nichtsdestotrotz soll der für das restliche
Planungsgebiet schlüssige Bebauungsplan
rasch erlassen werden.