Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 05_2023-05-25-GR-Protokoll_geschwaerzt.pdf
- S.144
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zahlen auch Benzin für die Nutzung des Autos. Daher ersuche ich, die Sache auf ordentliche Beine zu stellen.
GR Depaoli: Zur tatsächlichen Berichtigung! Ich weise von mir, dass ich eine
Rechnung mit der Berufsfeuerwehr offen
habe. Das ist nicht der Fall. Wir sprechen
hier von zwei Paar Schuhen. Die Berufsfeuerwehr Innsbruck ist genauso eine Abteilung des Stadtmagistrates Innsbruck wie
viele andere. Es muss daher legitim sein,
bei gewissen Sachen Fragen stellen zu dürfen. Ich lasse mir von Bgm.-Stellv. Ing.
Mag. Anzengruber, BSc nicht vorhalten,
dass das ein Rachefeldzug von mir gegen
die Berufsfeuerwehr ist. Ich ersuche ihn daher die Anschuldigung, die er hier in den
Raum gestellt hat, zurückzunehmen.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Herr Bürgermeister, ich würde Sie bitten, ohne dass wir
die Diskussion vertiefen, dass Sie uns zusagen, die Sachlage im Sinne des Dienstnehmers aufzurollen. Es geht hier um eine sozialversicherungsrechtliche Thematik.
Wir sprechen hier über eine Anfragebeantwortung, die öffentlich debattiert wird. Es
wurden Fragen aufgeworfen, wie Bgm.Stellv. Lassenberger bereits ausgeführt hat.
Das können und sollen wir hier gar nicht im
Gemeinderat lösen. Herr Bürgermeister, ich
ersuche Sie, uns gemeinsam mit dem anwesenden Magistratsdirektor-Stellvertreter
zuzusagen, die Thematik einer entsprechenden Prüfung zuzuführen. Wenn die Zuerkennung dieser Leistung weiterhin so genehmigt wird, gibt das kein schönes Bild für
die Stadt Innsbruck ab und schadet vor allem dem Branddirektor langfristig.
Bgm. Willi: Ich kenne den Vertrag nicht,
denn der wurde vor meiner Zeit abgeschlossen, aber wir werden der Sache nachgehen.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Herr Bürgermeister, es ist Deine Anfragebeantwortung,
die Du vorgelegt hast. Zur Berichtigung darf
ich sagen, dass Du die Anfragebeantwortung als Bürgermeister im Jahr 2023 mit
Deinen Ämtern gemacht hast.
GR Mag. Stoll: Herr Bürgermeister, ich
hätte in das gleiche Horn gestoßen, denn es
geht um die saubere Darstellung der ganzen Sache. Dies ist nicht nur eine sozialversicherungsrechtliche Thematik, sondern es
GR-Sitzung 25.05.2023
geht auch um die Problematik mit der Lohnsteuer. Zwei Kriterien spielen bei einem
Sachbezug eine Rolle. Wenn ausgeschlossen werden kann, dass wirklich keine Privatfahrten mit dem Auto gemacht worden
sind, ist alles in Ordnung. Die Frage ist einfach zu klären, ob es wirklich in keinem Jahr
jemals eine Privatfahrt gegeben hat. Wir
wissen von der Legitimation her, dass jede
Fahrt nach Hause und von dort zur Arbeitsstelle rechtlich als eine Privatfahrt gesehen
wird. Aus dem Grund ist der Sachbezug fällig.
Die Sache ist schnell auf kurzem Wege zu
prüfen. Sollte sich herausstellen, dass dies
doch der Fall ist, kann ich nur raten relativ
schnell Selbstanzeige zu machen, um den
Schaden so gering wie möglich zu halten.
Das ist ein Schutz für alle, die daran beteiligt sind. Sollten sich die Vermutungen als
unwahr herausstellen, hat sich die Sache
gleich erledigt. Ich bitte einfach rasch eine
Klärung herbeizuführen.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Herr Bürgermeister, Du bist zuständig
für das Personal. Wir haben keinen Zugriff
auf diese Verträge.
Ich weiß nicht, ab welchem Zeitpunkt die
Verträge abgeschlossen wurden. Der
Branddirektor wurde vor meiner Zeit schon
angestellt. Ich glaube, er steht schon seit
der letzten Funktionsperiode im Dienst. Zum
Zeitpunkt seiner Anstellung wurden Verträge abgeschlossen, in denen die Dinge
entsprechend definiert sind. Ich hoffe, dass
steuerrechtlich eine saubere Abwicklung erfolgt ist. Das ist meiner Ansicht nach aber
nicht ein Thema von einzelnen Personen in
unserer Stadt, denn ich gehe schon davon
aus, dass jeweils eine saubere Abwicklung
mit bestem Wissen und Gewissen erfolgt.
Wir haben nicht nur den Fuhrpark bei der
Berufsfeuerwehr Innsbruck, sondern viele
andere Autos. Ich bitte daher, die Sache
nicht auf dem Rücken einer einzelnen Person auszutragen, sondern sich dieser Thematik generell anzunehmen und sauber abzuarbeiten, wie dies GR Mag. Stoll angeregt
hat. Ich kann natürlich im Bereich der Berufsfeuerwehr Innsbruck nichts dazu beitragen, weil ich nicht das Privileg habe, über
die Personalagenden zu entscheiden. Mir
obliegen auch nicht die Lohnverrechnung
und die Verträge.