Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 05_2023-05-25-GR-Protokoll_geschwaerzt.pdf

- S.192

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(zu Punkt 48.1)

Stadtmagistrat Innsbruck
GEMEINDERATSFRAKTION
DIE UNBESTECHLICHEN

eingelangt am

GERECHTESINNSBRUCK
www.gerechtes-innsbruck at

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Innsbruck, am 17.05.2023

DRINGENDER ANTRAG
Der Gemeinderat möge beschließen,
a) um weiteren finanziellen Schaden von der Stadt Innsbruck abzuwenden, wird der Bürgermeister damit beauftragt sämtliche Zahlungen von Überstundenpauschalen, Sondervertragspauschalen etc., welche gemäß Stellungnahme der Aufsichtsbehörde des Landes
Tirol vom 11. Mai 2023 - Gem-G-70101/142-2023 -, rechtswidrig bzw. nicht nachvollziehbar
für die Aufsichtsbehörde an Frau Katharina Bonauer von der Stadt Innsbruck ausbezahlt
werden, sofort schriftlich zu stoppen.
b) der Bürgermeister wird damit beauftragt sämtliche bisher erfolgte Zahlungen von Überstundenpauschalen, Sondervertragspauschalen etc., welche gemäß Stellungnahme der
Aufsichtsbehörde des Landes Tirol vom 11. Mai 2023 - Gem-G-701O1/142-2023 -,
rechtswidrig bzw. nicht nachvollziehbar für die Aufsichtsbehörde an Frau Katharina
Bonauer von der Stadt Innsbruck ausbezahlt wurden, von Frau Katharina Bonauer sofort
im Namen der Stadt Innsbruck schriftlich zurückzufordern.
c) der Bürgermeister wird damit beauftragt dem Stadtsenat der Stadt Innsbruck innerhalb
einer Frist von 14 Tagen nach Beschlussfassung über diesen Dringenden Antrag die
jeweiligen Schriftstücke, mit welchen die gegenständlichen Zahlungen {siehe Punkt a. und
b.) an Frau Katharina Bonauer im Auftrag des Bürgermeisters gestoppt bzw.
zurückgefordert wurden, vorzulegen.
d) der Bürgermeister wird damit beauftragt, sollte Frau Katharina Bonauer die Rückzahlung sämtlicher unrechtmäßig bzw. rechtlich nicht nachvollziehbarer ausbezahlter
Überstundenpauschalen, Sondervertragspauschalen etc. verweigern, rechtliche Schritte
gegen Frau Katharina Bonauer zu prüfen bzw. einzuleiten - zumal Frau Katharina Bonauer
aufgrund
ihres
Fachwissens
seit
Beginn
ihres
Dienstverhältnisses
als
Personalamtsleiterin bei der Stadt Innsbruck wissen muss, dass die Ausbzahlung von
gegenständlichen Pauschalen an sie rechtswidrig bzw. rechtlich nicht nachvollziehbar
erfolgten.

Begründung:
Die Aufsichtsbehörde des Landes Tirol hat in ihrer Stellungnahme vom 11. Mai 2023 - Gem-G70101 /142-2023 - eindeutig und unmissverständlich festgestellt, dass die Ausbezahlung einer
Überstundenpauschale bzw. sogenannter "Sondervertragspauschale" etc. neben einer Leistungszulage bzw. Leiterzulage rechtswidrig bzw. selbst für die Aufsichtsbehörde rechtlich nicht
nachvollziehbar ist.
Die detaillierte Begründung findet sich in der Stellungnahme der Aufsichtsbehörde
(Gemeindeaufsicht). welche daher diesem Dringenden Antrag als Beilage beigefügt wird.

Die Bedeckung des Antrages soll aus dem laufenden Budget erfolgen.

Gerald Depaoli, Gemeinderat

~~

Beilage: Stellungnahme Aufsichtsbehörde - vom 11 . Mai 2023 - Gem-G-70101/142-2023 -