Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 05_2023-05-25-GR-Protokoll_geschwaerzt.pdf
- S.215
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(zu Punkt 53.6)
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
. 2 ~. April 2023
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Gesc a sstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Mobil-Telefon: +43 660 277 13 14
E-Mail: dejan.lukovic@gruene.at
Dejan Lukovic, BA MA MA
Klubobmann der Innsbrucker Grünen
Innsbruck, 25.04.2023
ANTRAG
Erstellung einer gesamtheitlichen Strategie mitsamt Maßnahmen zur
wirtschaftlichen Belebung der Andreas-Hafer-Straße
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die zuständige Stadträtin für Wirtschaft wird damit beauftragt, eine gesamtheitliche Strategie mitsamt
Maßnahmen zur wirtschaftlichen Belebung der Andreas-Hafer-Straße zu erarbeiten. Die lokalen
Wirtschaftstreibenden vor Ort sowie die Systempartner:innen sind bei der Erarbeitung dieser Strategie
mitsamt Maßnahmen hinzuzuziehen. Dem Gemeinderat ist bis zum 01.07.2023 ein Bericht über die
Strategie mitsamt Maßnahmen zur weiteren Beratung vorzulegen.
Begründung:
Die Andreas-Hafer-Straße ist eine wichtige Nord-Süd-Achse in Wilen mit einer hohen Mobilitätsfrequenz,
die sich jedoch aufgrund fehlender Räume und geringer Aufenthaltsqualität nicht eine Vielzahl an zu
Fuß gehenden oder Rad fahrendenden Kund:innen überträgt. So müssen Bürger:innen schmerzlich seit
Jahren mit ansehen, wie immer mehr Geschäfte schließen, ohne dass neue Wirtschaftstreibende
einziehen, womit gerade in den wichtigen Erdgeschossen Leerstand entsteht. Der Stadt Innsbruck sollte
es ein Anliegen sein, den Leerstand in den Erdgeschosszonen so stark wie möglich einzudämmen, bevor
aus diesen Büroräumlichkeiten oder Wohnungen werden, wodurch diese langfristig einer
wirtschaftlichen Nutzung entzogen werden.
Leider wurden bisher wenig bis keine wirtschaftspolitischen Initiativen und Maßnahmen gesetzt, um der
Situation in der Andreas-Hafer-Straße entgegen zu wirken. Insofern soll nun eine gesamtheitliche
Strategie mitsamt Maßnahmen erarbeitet werden, die zum einen erstmals wirtschaftspolitische
Maßnahmen für die Andreas-Hofer-Straße vorsehen und zum anderen verkehrspolitische Maßnahmen
synergetisch mitbedenkt.
Bedeckung:
Bedeckung über die laufenden Mittel des Ressorts. Sollten diese nicht zur Genüge vorhanden sein, soll
die Bedeckung über einen Nachtragskredit erfolgen.
~~~
Dejan Lukovic, BA MA MA
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