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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 05_2023-05-25-GR-Protokoll_geschwaerzt.pdf

- S.267

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Diese Ausgabe – 05_2023-05-25-GR-Protokoll_geschwaerzt.pdf
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Frage 21:

Welches Anforderungsprofil wurde vorgegeben und von wem?

Antwort:

Das Anforderungsprofil wurde nach einsatztaktischen Gesichtspunkten festgelegt, hat sich am derzeitigen Kommandofahrzeug orientiert und lautete wie
folgt:








Besatzung 1:4
Nach Möglichkeit E-Antrieb mit ca. 500 km Reichweite
Allradantrieb
Automatikgetriebe
Klimaanlage, Tempomat
Navigationsgerät
Höchstgeschwindigkeit von ca. 180 km/h

Das Kriterium Höchstgeschwindigkeit wurde bereits vor der Entscheidung
des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen auf
180 km/h reduziert, um den Kreis der möglichen Fahrzeuge zu erhöhen.
Wie bei allen Fahrzeugen wird das Anforderungsprofil final vom Branddirektor freigegeben.
Frage 22:

Was haben diese Angebote ergeben?

Antwort:

Das ursprüngliche Profil (welches sich am derzeitigen Kommandofahrzeug
orientiert) konnte nur Audi erfüllen; das überarbeitete Profil erfüllen mehrere
Anbieter.

Frage 23:

Von wem und wann wurden diese Angebote eingeholt?

Antwort:

Die Angebote wurden von den zuständigen SachbearbeiterInnen im November 2022 und im Februar 2023 eingeholt.

Frage 24:

Wer hat letztlich entschieden, einen Audi Q8-E-Tron für den Ankauf vorzuschlagen?

Antwort:

Der Audi Q8 e-tron wurde nicht für den Ankauf vorgeschlagen. Es war lediglich zum Zeitpunkt der Anforderung der Unterlagen das einzige Fahrzeug, das
dem ursprünglichen Anforderungsprofil entsprach, während die weitere Konzeption mit einem adaptierten Anforderungsprofil fortgesetzt wurde.

Frage 25:

Ist es richtig, dass bei einem E-Fahrzeug der sogenannte Sachbezug entfällt?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 8.

Frage 26:

Gibt es bis dato einen Beschluss des Branddirektors für ein bestimmtes Kommandofahrzeug?

Antwort:

Nein.

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