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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 1-Kurzprotokoll_16_01_2014_gsw.pdf

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3.

I-RA 1110/2013

weder Art gegenüber """""""""""""""" """"""""""""" """""""""
"""""""""""""""""" """"""""""""""""""""" an die Kravogl Projektentwicklung GmbH abzutreten und
alles zu unterlassen, was die Geltendmachung dieser Ansprüche durch die
Kravogl Projektentwicklung GmbH behindern oder vereiteln könnte.

Krematorium Innsbruck, Verkauf
des Baurechtes durch die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB), Verzicht des Vorkaufsrechtes seitens der Stadt Innsbruck
Beschluss (einstimmig):

2.

Die Stadt Innsbruck erklärt weiters, alle
ihr gegenüber """"" """"""" """""""""""""" """"""""""""""""""
insbesondere aus dem Titel des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten
Dritter (Kaufvertrag vom 23.01.2006)
zustehenden vertraglichen und vorvertraglichen Ansprüche, insbesondere
Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche, wie auch alle anderen
erdenklichen Ansprüche jedweder Art
an die Kravogl Projektentwicklung
GmbH abzutreten und alles zu unterlassen, was die Geltendmachung dieser Ansprüche durch die Kravogl Projektentwicklung GmbH behindern oder
vereiteln könnte.

3.

Durch die Annahme der Abtretung verzichtet im Gegenzug die Kravogl Projektentwicklung GmbH auf die Geltendmachung von Ansprüchen jedweder Art, insbesondere aus dem Titel der
Kontamination des Grundstück 1185/4
gegenüber Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG) und der Stadt Innsbruck.

4.

Alle im Zusammenhang mit dieser Abtretung stehenden Abgaben und Gebühren sowie die Kosten der Errichtung
dieser Vereinbarung werden von der
Kravogl Projektentwicklung GmbH alleine getragen. Die Kosten einer
rechtsfreundlichen Beratung und Vertretung trägt jede VertragspartnerIn
selbst.

Antrag des Stadtsenates vom 08.01.2014:
1.

Die Stadt Innsbruck stimmt als Vorkaufsberechtigte hinsichtlich des Vorkaufsrechtes in der Baurechtseinlagezahl EZ 1262 KG 81102 Amras (C-Blatt
Nr. 1) dem Verkauf des Baurechtes von
der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) an die KTG Krematorium Tirol
GmbH zu und verzichtet auf die neuerliche Einräumung eines Vorkaufsrechtes. Der Verzicht wird unter der Bedingung ausgesprochen, dass der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG
(IIG) ein Vorkaufsrecht am Baurecht
EZ 1262 KG 81102 Amras eingeräumt
wird.

2.

Der Beschlusspunkt 1. gilt vorbehaltlich
eines positiven Aufsichtsratsbeschlusses der Innsbrucker Immobilien GmbH
& Co KG (IIG).

3.

Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird in Abstimmung mit der
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (IIG) ermächtigt, die vertraglichen
Details zu regeln.

4.

I-RA 1111/2013
Abtretung von Gewährleistungsund Schadenersatzansprüchen an
die Kravogl Projektentwicklung
GmbH, Kravoglstraße Nr. 19

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 08.01.2014:
1.

Die Stadt Innsbruck erklärt hiermit, alle
ihre aus dem Kaufvertrag vom
23.01.2006 sowie dem Einbringungsvertrag vom 05.09.2007 erfließenden
und resultierenden, vertraglichen und
vorvertraglichen Ansprüche, insbesondere Gewährleistungs- und/oder Schadensersatzansprüche sowie auch alle
anderen erdenklichen Ansprüche jed-

GR-Sitzung 16.01.2014