Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 1-Kurzprotokoll_16_01_2014_gsw.pdf

- S.3

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-3-

5.

I-RA 55/2011
Stadtgemeinde Innsbruck, Verkauf einer Fläche aus Grundstück 1813, KG Pradl, im Ausmaß
von ca. 1.520 m2 an die Elektround Radio-Großhandel ELEKTROKONTAKT HAUSBERGER
GesmbH

deckung für die ICE ART Arena Telfs
leisten muss; allfällige jährliche Betriebsabgänge werden vom Land Tirol
allein getragen.
3.

Nur unter dieser (aufschiebenden) Bedingung genehmigt die Stadt Innsbruck
die Beteiligung der OSVI an einer juristischen Person (Auffang- bzw. Betreibergesellschaft), die diese Baufortführung und den Betrieb abwickelt.

4.

Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, wird mit
der budgetären Vorsorge ab dem
Haushaltsjahr 2014 beauftragt.

Der Akt wird von der Tagesordnung abgesetzt.
6.

IV 13259/2013
ICE ART Arena in Telfs, Betriebskontingent Olympia Sportund Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI)

Antrag des Stadtsenates vom 11.12.2013:
1.

Die Stadt Innsbruck kauft für die Innsbrucker Eissportvereine jährlich Eiszeiten in Höhe von maximal € 70.000,-zu, sichert dies der geplanten Auffangbzw. Betreibergesellschaft zur Erhöhung der Planungssicherheit zunächst
für die ersten fünf Betriebsjahre zu und
übernimmt keine weitere Abgangsdeckung - in welcher Form oder unter
welchem Titel immer - für die geplante
BetreiberInnengesellschaft.
Grundlage für diese Bestellung sind die
derzeit abschätzbare Nachfrage von
Innsbrucker Vereinen sowie die von der
Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI)
geschätzten Kosten pro Stunde, die in
dieser Zeit zwar indexiert, aber nicht
einseitig neu kalkuliert und grundsätzlich verändert werden dürfen. Für den
Fall gravierender Veränderungen in der
Nachfrage nach Eiszeiten sind Verhandlungen mit der BetreiberInnengesellschaft bzw. ihren direkten oder mittelbaren EigentümerInnen, speziell mit
dem Land Tirol, zu führen.

2.

Mit dem Land Tirol als Mitgesellschafter der OSVI ist in einem Syndikatsvertrag festzulegen, dass die OSVI als
Gesellschafterin der geplanten Auffang- bzw. Betreibergesellschaft ihr
Know-how einbringt, aber die Stadt Innsbruck keinen Beitrag zu einer allenfalls schlagend werdenden Verlustab-

GR-Sitzung 16.01.2014

Abänderungsantrag von
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Neuformulierung Punkt 1.:
1.a) Die Stadt Innsbruck kauft für die Innsbrucker Eissportvereine jährlich Eiszeiten in Höhe von maximal € 70.000,-zu, sichert dies der geplanten Auffangbzw. Betreibergesellschaft zur Erhöhung der Planungssicherheit zunächst
für die ersten fünf Betriebsjahre zu und
übernimmt keine weitere Abgangsdeckung - in welcher Form oder unter
welchem Titel immer - für die geplante
Betreibergesellschaft.
1.b) Für die Dauer einer angestrebten
Contractingfinanzierung (Laufzeit
15 Jahre), wie im Schreiben von
LHStv. Geisler vom 16.01.2014 vorgeschlagen, wird zur Erreichung einer
Planungssicherheit einer Verlängerung
der Bestellung der Eiszeiten auf
15 Jahre zugestimmt.
1.c) Grundlage für diese Bestellung sind die
derzeit abschätzbare Nachfrage von
Innsbrucker Vereinen sowie die von der
OSVI geschätzten Kosten pro Stunde,
die in dieser Zeit zwar indexiert, aber
nicht einseitig neu kalkuliert und grundsätzlich verändert werden dürfen. Für
den Fall gravierender Veränderungen
in der Nachfrage nach Eiszeiten sind
Verhandlungen mit der Betreibergesellschaft bzw. ihren direkten oder mittel-