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Jahr: 2014

/ Ausgabe: 1-Kurzprotokoll_16_01_2014_gsw.pdf

- S.5

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9.

Subventionsantrag des Ausschusses für Soziales und Wohnungsvergabe für den Bereich
"Soziales"

Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Soziales und
Wohnungsvergabe vom 16.12.2013:

12.

Entwurf des Bebauungsplanes
und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B24, Höttinger Au, Bereich Fürstenweg
Nrn. 51 und 51a sowie Ampfererstraße Nr. 18 (als Änderung des
Allgemeinen Bebauungsplanes
Nr. HA - B15 und des Ergänzenden Bebauungs-planes Nr. HA B15/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011, 2. Entwurf

Der Subventionsantrag des Ausschusses
für Soziales und Wohnungsvergabe wird
gemäß Beilage genehmigt.
10.

Verkehrsmaßnahme

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Umwelt, Energie und Mobilität vom 18.12.2013:
Die Verkehrsmaßnahme wird laut Beilage
verordnet.
11.

III 438/2014
Entwurf des Bebauungsplanes
und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B26, Höttinger Au, Bereich zwischen
Daneygasse, Kolbgasse, Amberggasse und Pirmingasse sowie Bereich Amberggasse Nr. 17, Ursulinenweg Nr. 37, gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2011

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
19.12.2013:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B26, Höttinger Au, Bereich
zwischen Daneygasse, Kolbgasse, Amberggasse und Pirmingasse sowie Bereich
Amberggasse Nr. 17, Ursulinenweg Nr. 37,
gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 65 TROG 2011
der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Erlassung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
GR-Sitzung 16.01.2014

III 6340/2013

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
19.12.2013:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. HA - B24, Höttinger Au, Bereich Fürstenweg Nrn. 51 und 51a sowie Ampfererstraße Nr. 18 (als Änderung des Allgemeinen Bebauungsplanes Nr. HA - B15 und
des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA
- B15/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011, 2. Entwurf, wird beschlossen.
Die Auflagefrist wird gemäß § 66 Abs. 3
TROG 2011 auf zwei Wochen herabgesetzt.
13.

III 439/2014
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IN - F21, InnsbruckInnenstadt, Bereich MariaTheresien-Straße Nrn. 12 bis 14
(als teilweise Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IN - F2),
gemäß § 36 TROG 2011

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
19.12.2013:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. IN - F21, InnsbruckInnenstadt, Bereich Maria-Theresien-Straße
Nrn. 12 bis 14 (als teilweise Änderung des