Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 05_2023-05-25-GR-Protokoll_geschwaerzt.pdf
- S.303
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für Innsbruck
(zu Punkt 55.2)
STRin Mag. a Christine Oppitz-Plörer
Maria- Theresien- Straße 18,
Stadtmagistiat lnnst>ruck
eingelangt am
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25. Mai 2023
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6020 Innsbruck
info@fuer-innsbruck.at
www.fuer-innsbruck.at
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Geschäflsslafür tememderarund Stadtsenat
Innsbruck, 25.05.2023
Anfrage
TikTok auf städtischen Diensthandys
Bezugnehmend auf einen kürzlich in der Tiroler Tageszeitung erschienenen Artikel wurde
berichtet, dass es in der Landehauptstadt eine „ Art De-facto-Verbot" für die Nutzung von
TikTok gebe. Man könnte zwar die Software herunterladen, eine Nutzung ist aber über die ITAbteilung freizuschalten. Daraus ergeben sich nachstehende Fragen.
Herr Bürgermeister möge folgende Fragen beantworten:
1) Gibt es analog zu einzelnen Bundesländern auch in Innsbruck ein Verbot zur Nutzung
des Dienstes TikTok auf Diensthandys des Stadtmagistrates?
2) Sollte es kein generelles Verbot geben, darf dieser Dienst auf allen Diensthandys der
Stadt Innsbruck installiert werden?
3) Sollte es eine (teilweise) Einschränkung bei der Installation von TikTok auf Diensthandys
geben, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Zuordnung Organisationseinheit) sind
berechtigt diesen Dienst zu installieren und zu nutzen?
4) Welchen Vorteil hat bzw. welche Ziele verfolgt die Landeshauptstadt Innsbruck mit der
Nutzung des Dienstes TikTok auf städtischen Diensthandys?