Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 1-Kurzprotokoll_16_01_2014_gsw.pdf

- S.7

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-7-

19.

III 11453/2013
Bebauungsplan Nr. WI - B1/2, Wilten, Bereich südlich des Gebäudes Hypo-Passage 1 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. WI
- B1/1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011

Der Akt wird von der Tagesordnung abgesetzt.

ungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.
22.

Behandlung eines dringenden Antrages

22.1

I-OEF 3/2014
Kostenoptimiertes Betreutes
Wohnen (GR Ofer)

Der Gemeinderat möge beschließen:
20.

III 10609/2013
Verordnung Nr. 1/1 zur Änderung
der Schutzzone Nr. 1, AltstadtInnenstadt im Bereich der Bp. 781,
KG Innsbruck, gemäß § 13 in Verbindung mit § 11 Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
19.12.2013:
Die Verordnung Nr. 1/1 zur Änderung der
Schutzzone Nr. 1, Altstadt-Innenstadt im
Bereich der Bp. 781, KG Innsbruck, gemäß
§ 13 in Verbindung mit § 11 SOG 2003, wird
beschlossen.
21.

III 7393/2013
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. HW - B7, Hötting-West, Bereich westlich AnnaDengel-Straße (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. HW - B1),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2011

Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ;
6 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
16.01.2014:
Der Bebauungsplan und Ergänzende Bebauungsplan Nr. HW - B7, Hötting-West,
Bereich westlich Anna-Dengel-Straße (als
Änderung des Bebauungsplanes Nr. HW B1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011,
wird beschlossen. Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden bebauGR-Sitzung 16.01.2014

Als tatsachenbeweiskräftiges Vorzeige- und
Vorführmodell ist der Ankauf der Liegenschaft Speckweg Nr. 3 initiatorisch durch
die Stadt Innsbruck für den gemeinnützigen
Verein "Tiroler für Tiroler", VNr. 496434666,
zu ermöglichen, um anhand eines konkreten Falls in der gegenwärtigen Marktlage
der ausufernden Wohnbelastungen dieser
Situation zunächst im kleinen Modell zum
betreuten Wohnen gegenzusteuern, damit
diese sozialethische Maßnahme im privaten
wie städtischen Beteiligungsbereich ihre
Nacharbeiter finde.
Durch das symbolische Mit-Engagement
der Stadt Innsbruck ist die Bankkondition zu
optimieren und sind die Risiken hinsichtlich
Zins- und Währungsschwankungen treasury-technisch zu minimieren. Die Kostenoptimierung soll eine flächendeckende Versorgung des Bedarfes an betreuten
Wohneinheiten im Zusammenleben mit sozial situierten "Norm"-BürgerInnen ermöglichen.
Es wird daher beantragt, diese drängende
stadtpolitische Frage dem Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
zur Lösung zuzuweisen hinsichtlich der
Kostenoptimierung. Der Ausschuss für Soziales und Wohnungsvergabe wolle sich mit
dem Bedarf, der Möglichkeit sowie Sinnhaftigkeit eines "buddybetreuten" Wohnens in
einer risikogestreuten sozialen Gemeinschaft befassen.
Eines Bedeckungsvorschlages bedarf es
nicht, da lediglich eine teilweise Garantieerklärung der Stadt Innsbruck zur Realisierung des Modells vonnöten erscheint, aufgrund der exzellenten Bonität und des damit
verbundenen Ratings. Der Ausschuss für
Finanzen, Subventionen und Beteiligungen
möge sich mit Treasury zu Zins und Währung befassen.