Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 01-Kurzprotokoll_19_01_2017.pdf
- S.3
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10.
Verkehrsmaßnahmen
10.1
MagIbk/14245/SV-DVO/2
Unbenannte Verbindungsstraße
zwischen Dr.-Ferdinand-KoglerStraße und Leopold-Wedl-Weg
sowie Leopold-Wedl-Weg,
Verordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h
Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI, FPÖ
und PIRAT, 7 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Umwelt,
Energie und Mobilität vom 22.11.2016:
Der Antrag des Ausschusses für Umwelt,
Energie und Mobilität wird gemäß Beilage
genehmigt.
10.2
MagIbk/14953/SV-DVO/1
Flughafen Innsbruck/Vorfahrtsrampe,
Verordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Umwelt,
Energie und Mobilität vom 22.11.2016:
Der Antrag des Ausschusses für Umwelt,
Energie und Mobilität wird gemäß Beilage
genehmigt.
11.
MagIbk/17906/SP-FW-IG/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IG - F17, Igls, Bereich
Grätschenwinkelweg 25 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IG - F1), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2016
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
22.12.2016:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. IG - F17, Igls, Bereich Grätschenwinkelweg 25 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IG F1), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2016, wird
beschlossen.
GR-Sitzung 19.01.2017
Gleichzeitig wird gemäß § 71 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) 2016 der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer Kraft.
12.
MagIbk/8886/SP-BB-HU/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HU - B4, Hungerburg, Bereich
Gramartstraße 3 bis 3d (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. HU - B1 und Nr. HU - B1/1),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
22.12.2016:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. HU - B4, Hungerburg, Bereich Gramartstraße 3 bis 3d (als Änderung der Bebauungspläne Nr. HU - B1 und
Nr. HU - B1/1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) 2016 der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn
innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben
wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.