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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf

- S.20

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4.

5.

nerhalb der Vertragslaufzeit, sohin bis
längstens 31.12.2022, vorzunehmen.

Kauf anstehen und sich in erster Lage befinden, ankaufen.

Die Stadtgemeinde Innsbruck räumt
der Burton Sportartikel GesmbH ein
Vorkaufsrecht gemäß §§ 1072 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch
(ABGB) auf der EZ 43, KG 81121
Mühlau, ein und ist dieses grundbücherlich sicherzustellen, wobei das
Vorkaufsrecht nicht schlagend wird,
wenn die Stadtgemeinde Innsbruck die
EZ 43, KG Mühlau, an eine Tochtergesellschaft überträgt.

Es ist aber eine sehr erfreuliche Sache. Die
Konditionen werden in der nicht öffentlichen
Sitzung erläutert.

Die Finanzierung des gegenständlichen
Rechtsgeschäftes gemäß Punkt 1. erfolgt aus dem Immobilienportfolio des
Gestellungsbetriebes (GSB). Im Immobilienportfolio besteht derzeit noch eine
Veranlagungsreserve, die in der nicht
öffentlichen Sitzung referiert wird. Die
restlichen Mittel, die in der nicht öffentlichen Sitzung referiert werden, werden
aus dem bestehenden Fonds R179
rückgelöst.

Es handelt sich hier um den Erwerb eines
Grundstückes an der Haller Straße von der
Hypo-Rent Leasing- und BeteiligungsgesmbH und der Hypo-RentGrundverwertungsgesmbH. Auf diesem
Grundstück hat die Burton Sportartikel
GesmbH ihre Betriebsstätte und wird diese
dort auch bis zum Jahre 2022 führen.
Als Betrieb und vor allem in Sinne der Markenfokussierung ist das ein Betrieb, der
genau in dieses Segment passt. Die HypoRent Leasing- und BeteiligungsgesmbH und
die Hypo-Rent-GrundverwertungsgesmbH
verkauft hier nicht gerne, sondern sie trennt
sich aufgrund interner Umstrukturierungen
und hinsichtlich ihrer Bilanz von manchen
Grundstücken. Ähnlich haben wir das am
Grabenweg erlebt.
Es besteht die Möglichkeit, direkt an der
Haller Straße ein besterschlossenes Gewerbe- bzw. Handelsgrundstück mit einer
Größe von 5.744 m² zu erwerben. Ich halte
das für eine sehr richtige und wichtige Angelegenheit.
Einerseits besteht die Sicherung eines Betriebes. Im Sinne der langfristigen Absicherung von Grundstücksreserven, sollte sich
die Stadt Innsbruck Grundstücke, die zum
GR-Sitzung 25.4.2013

GR Appler: Ich habe zwei Fragen, die ich
nicht ganz verstehe und hoffe, dass mir die
Frau Bürgermeisterin Auskunft geben kann.
Es geht mir nicht um die Summen, sondern
um das Grundsätzliche, weshalb ich das in
der öffentlichen Sitzung machen kann.
Zum ersten geht es mir um den Anspruch
der Provision, jedoch nicht um deren Höhe.
Aus den Akten geht hervor, dass der Erstkontakt am 21.11.2012 von Seiten der Hypo-Rent Leasing- und BeteiligungsgesmbH
und der Hypo-Rent GrundverwertungsgesmbH durch ein Expose, welches direkt
an die Stadt Innsbruck gerichtet wurde,
stattfand.
Mag. Sauerwein wurde als Ansprechpartner
seitens der Hypo-Rent Leasing- und BeteiligungsgesmbH und der Hypo-Rent GrundverwertungsgesmbH genannt. Auf Seite
zwanzig der Unterlagen ergibt sich, dass
zwei Tage später eine E-Mail kam, aus der
ersichtlich ist, dass jetzt anscheinend die
AP Immobilienberatung GmbH der zuständige Makler ist. In der E-Mail vom
28.11.2012 teilt Dipl.-Ing. Pertl dann auch
die Kaufsumme und die Nebenkosten mit.
Meiner Ansicht nach - ich habe auch schon
das eine oder andere Grundstücksgeschäft
mit eigenem Geld abgewickelt - ist der Erstkontakt für die Provision entscheidend. Der
Erstkontakt und die Geschäftsanbahnung
fand in diesem Falle direkt von der HypoRent Leasing- und BeteiligungsgesmbH und
der Hypo-Rent GrundverwertungsgesmbH
statt.
In diesem Sinne hätte auf die E-Mail vom
23.11.2012, in welcher Dipl.-Ing. Pertl als
Ansprechpartner genannt wird - sprich zwei
Tage nach der Zusendung des Exposes
durch die Hypo-Rent Leasing- und BeteiligungsgesmbH und der Hypo-Rent GrundverwertungsgesmbH - die Stadt Innsbruck
ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und sagen müssen: Meine liebe Hypo-Rent Leasing- und BeteiligungsgesmbH und HypoRent GrundverwertungsgesmbH, sehr geschätzter Dipl.-Ing. Pertl, wir haben bereits
die Information über den Verkauf, uns ist