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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf

- S.45

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- 342 -

Die Bruderschaft ist immer evident und damit ist es transparent, ist er angreifbar, beurteilbar usw. Eine Sippenhaftung, egal ob
bei gelb, grün, rot oder blau, haben wir nie
zelebriert. Das weise ich mit Vehemenz von
uns. Das ist nahezu unglaublich. Damit
sprichst Du Berufsverbote für ganze Generationen von Ehemännern, Ehefrauen, Brüdern, Schwestern, Kindern, Enkelkindern,
Onkel und Tanten usw. aus. Das haben wir
noch nie gemacht.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Am Wort ist
GRin Mag.a Schwarzl. Ich freue mich auf die
Sitzung des Gemeinderates im Mai. Manche Dinge werden dort relativ rasch abgewickelt. Wir haben keine lange Tagesordnung. Es kann sich jeder zu den Planungen
und Forderungen der anderen Fraktionen
zu Wort melden. Jetzt ist GRin
Mag.a Schwarzl am Wort und ich führe die
Rednerliste. Es kommt einer nach dem anderen.
GRin Mag.a Schwarzl: Ich habe zu diesem
Kapitel alles gesagt, was zu sagen ist. Es
kann sich jeder seinen Teil dazu denken.
Ich möchte noch auf GR Buchacher antworten. Es ist mir immer wichtig darauf einzugehen, wenn ich angesprochen werde. Was
die Planung des Westastes der Regionalbahn anbelangt, weißt Du, dass wir auf einem recht guten Wege sind. Es gibt seit
etwa zwei Monaten die Arbeitsgruppe
schienengebundene Mobilität und Stadtentwicklung.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte sowie der Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität
tagen immer wieder gemeinsam mit den
Spitzenvertreterinnen bzw. -vertretern der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, Tiefbau und Verkehrsplanung auf der einen Seite und Vertreterinnen bzw. Vertretern der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH
(IVB) auf der anderen Seite über die technische Planung der Verlegung von Gleisen
und des Fahrens eines schienengebundenen Verkehrsmittels.
Das ist die Aufgabe der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH
(IVB). Sie hat keine stadtplanerischen und
verkehrspolitischen Aufgaben und keine
Grünraumgestaltungsaufgaben. Sie sollte
mit dem öffentlichen Verkehr (ÖV) fahren
GR-Sitzung 25.4.2013

und die entsprechende Infrastruktur schaffen.
Es gibt genau einen Punkt, wo wir festgehalten haben, wie wir diese Arbeitsgruppe in
den bestehenden work flow (Organisationsund Entscheidungsstruktur) zwischen der
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH (IVB), dem Innsbrucker Gestaltungsbeirat (IGB), der Stadt Innsbruck,
dem Land Tirol und den städtischen Ämtern
einfügen. In diesem work flow ist die Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung ein Kapitel.
Es ist die Aufgabe von uns Politikerinnen
bzw. Politikern, mit der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH
(IVB) zu entscheiden, wo Bürgerinnen- und
Bürgerbeteiligung notwendig und sinnvoll
ist. Als solches ist sie auch enthalten und
wird immer abschnittsweise bei der gesamten Funktionsplanung und deren Verzahnung mit stadt- und verkehrspolitischen
Fragen mitdiskutiert und mitentschieden, wo
und in welcher Form es das braucht.
Ich glaube, dass eines dieser Probleme,
das diesen Debatten um Bürgerinnen- und
Bürgerbeteiligung zugrunde liegt Folgendes
ist. Das möchte ich jenen, die aus ehemaligen Stadtregierungen so vehement auftreten, auch einmal mitteilen. Es ist ein Unterschied, ob ich mit einem Projekt neu starte
oder ob ich von nicht unter Beteiligung von
Bürgerinnen und Bürgern auf Schiene gesetzte und beschlossene Projekte einsteige.
Es ist nur eine Frage der Kommunikation.
Jetzt geht es zum Beispiel bei der Regionalbahn um die Trasse. Wo die Straßenbahn fährt, wurde von uns nicht ohne Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung beschlossen. Das haben maßgebliche Verkehrs-,
Tiefbau- und Planungsregierungsmitglieder
beschlossen. Es sind genau jene, die jetzt
sagen, dass man bei den Beschlüssen die
Bürgerinnen und Bürger nicht eingebunden
hat. Warum habt Ihr das nicht gemacht? In
der derzeitigen Phase können die jetzigen
Akteurinnen und Akteure sagen - egal von
welcher Fraktion sie sind oder wären -, dass
das beschlossene Sache ist.
In den Gestaltungsfragen gibt es noch
Spielraum. StR Gruber, dasselbe gilt beim
"Kirchenwirt". Die Parteienstellung in einem
Bebauungsplanverfahren ist etwas anderes
als Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung.
Wenn Ihr das so vehement gewollt hättet,