Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf
- S.47
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große Glocke gehängt, aber es war für mich
damals ein Thema, da ich es selbst nicht
einschätzen konnte, ob die Menschen sagen, dass es super ist, die Haltestelle vor
der Haustüre zu haben, oder ob sie sagen,
dass sie das eigentlich nicht möchten. Darum war das meine Vorsicht, die ich damals
tatsächlich walten ließ.
Wir haben im Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss nur beschlossen,
dass wir keine rechtlichen Bedenken gegen
die Umbenennung des Ausschusses in einen Ausschuss für Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung, Petitionen und Zivilgesellschaft haben. Wir haben nicht beratend
beschlossen, dass der Ausschuss so heißen sollte. Es ist noch einige Male hin und
her gegangen. Es wurde nur gesagt, dass
es keine rechtlichen Bedenken gibt. Vom
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss liegt kein Beschlussantrag für
eine solche Umbenennung vor.
Schriftführerin Spielmann übernimmt die
Schriftführung.
GR Wanker referiert die Anträge des Kontrollausschusses vom 11.4.2013:
16.
Bericht über die Follow upEinschau 2012
GR Wanker: Ich berichte über die Schwerpunkte punktuell wie folgt:
-
Schilderung der Vorgangsweise unter
Hinweis auf den Grundsatzbeschluss
des Gemeinderates vom 29.5.2002.
-
Erfolgskontrolle zur vorangegangenen
Follow-up-Einschau 2011 Bereich
Stadtmagistrat Innsbruck: In zehn offenen Fällen wurde den Empfehlungen
der Kontrollabteilung in zwei Fällen
entsprochen und in vier Fällen begründet nicht entsprochen. In weiteren vier
Fällen blieb es bei der Ankündigung
den Empfehlungen in Zukunft zu entsprechen.
-
Erfolgskontrolle zur vorangegangenen
Follow-up-Einschau 2011 Bereich Unternehmungen und sonstige Rechtsträger: In fünfzehn noch offenen Fällen
wurde den Empfehlungen der Kontrollabteilung in dreizehn Fällen entsprochen, in einem Fall teilweise sowie
in einem Fall begründet teilweise entsprochen.
-
Aus dem Bericht über die Prüfung der
Gebarung und Jahresrechnung 2011
der Stadtgemeinde Innsbruck wurde
zwei Empfehlungen nachgegangen.
Der ersten Empfehlung wurde begründet teilweise entsprochen und bei einer
Empfehlung wurde avisiert, in Zukunft
zu entsprechen.
-
Aus den Bereichen über laufende Belegkontrollen viertes Quartal 2011 bis
drittes Quartal 2012 waren insgesamt
drei Empfehlungen follow-up-relevant.
Zwei Empfehlungen wurde dabei entsprochen und bei einer wurde angekündigt, in Zukunft zu entsprechen.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Es ist die
Kenntnisnahme und wir können das als
Antrag einbringen. Wenn jemand den Antrag stellt, den Ausschuss umzubenennen,
weil es keine Bedenken gibt, können wir
den auch umbenennen.
Es gab einen Antrag. Dieser wurde dem
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss zugewiesen. Es gibt keine Bedenken. Sinnvoll wäre es, wenn es einen
Antrag gibt, dies auch gleich umzubenennen.
GRin Mag.a Schwarzl: Ich stelle folgenden
Antrag:
Der Ausschuss für Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung und Petitionen wird umbenannt in Ausschuss für Bürgerinnen- und
Bürgerbeteiligung, Petitionen und Zivilgesellschaft.
Mag.a Schwarzl e. h.
GR Grünbacher: Ich melde Stimmenthaltung an.
Beschluss (einstimmig; bei Stimmenthaltung
von GR Grünbacher; 1 Stimme):
Vorstehender Antrag von GRin
Mag.a Schwarzl wird angenommen.
GR-Sitzung 25.4.2013
KA 379/2013