Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf

- S.48

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Aus dem Bereich Sonderprüfungen 2012 wurden die Berichte über die
stichprobenartige Prüfung des Sondervermögens der ehemaligen Krankenund Unfallfürsorge (KUF), Prüfung von
Teilbereichen der Gebarung des Winterdienstes der Stadt Innsbruck, Prüfung von Teilbereichen der IT-Verträge
der Stadt Innsbruck, Dienstleistungsund Wartungsverträge, stichprobenartige Überprüfung der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) der Stadt Innsbruck sowie über die stichprobenartige
Einschau in die Liegenschaftsverwaltung der Stadt Innsbruck angesprochen.
Von den insgesamt 36 follow-uprelevanten Empfehlungen wurde
23 Empfehlungen entsprochen, einer
Empfehlung alternativ entsprochen,
drei Empfehlungen teilweise entsprochen und vier Empfehlungen begründet
nicht entsprochen. Bei fünf Empfehlungen wurde eine zukünftige Entsprechung angekündigt.
Davon ist der offene Gemeinderatsbeschluss vom 26.1.2012 betroffen. Es
handelt sich dabei um den Bericht der
Prüfung von Teilbereichen der Gebarung des Winterdienstes der Stadt
Innsbruck. Hier ist das Thema Wertanpassung der mit dem Land Tirol verrechneten Vergütungssätze bzw. Erhaltensbeiträge für die Erhaltung von im
Stadtgebiet Innsbruck liegenden Bundesstraßen (ehemalige Bundes- und
Landesstraßen). In der Follow-upEinschau 2012 wird diese Empfehlung
mit in Zukunft entsprochen werden kategorisiert.
Zudem handelt es sich um den offenen
Gemeinderatsbeschluss vom
12.7.2012 aus dem Bericht über die
stichprobenartige Prüfung der Mobilen
Überwachungsgruppe (MÜG) der Stadt
Innsbruck. Das Thema war die Abklärung der Verträglichkeit des in der Praxis tatsächlich bestehenden Außenauftrittes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) mit den Abgrenzungskriterien des Art. 78d Abs. 1 Bundesverfassung (BVG). In der Follow-up-Einschau

GR-Sitzung 25.4.2013

unseres Berichtes wurde das Ganze
mit teilweise entsprochen kategorisiert.
Während wir im Kontrollausschuss
darüber diskutiert haben, ist dann vom
Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes eine Berichtigung erfolgt.
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Ein weiterer Punkt ist der Bereich der
Unternehmungen und sonstigen
Rechtsträger: Bei der Innsbrucker
Stadtmarketing GesmbH (IMG), dem
Verein Schulsponsoring, der Tiroler
FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) sowie
der Daka Winkler Kanalservice
GesmbH wurden insgesamt 42 Empfehlungen weiterverfolgt. In 26 Fällen
wurde den Empfehlungen entsprochen.
In zwei Fällen wurde alternativ entsprochen sowie in sechs Fällen teilweise
entsprochen. In einem Fall wurde begründet teilweise entsprochen und in
vier Fällen wurde begründet nicht entsprochen. Zu drei Empfehlungen wurde
angekündigt in Zukunft zu entsprechen.

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In Summe wurden im Follow-upBericht 2012 108 Empfehlungen der
Kontrollabteilung aufgegriffen, denen
nach dem Ergebnis des Anhörungsverfahrens in 66 Fällen entsprochen, in
drei Fällen alternativ entsprochen, in
zehn Fällen teilweise entsprochen, in
drei Fällen aus erwähnten Gründen
teilweise entsprochen und in zwölf Fällen aus erwähnten Gründen nicht entsprochen wurde. In 14 Fällen wird den
Empfehlungen der Kontrollabteilung in
Zukunft entsprochen werden.

Ich möchte noch als wichtiges Element einen Vergleich mit der vorangegangenen
Follow-up-Prüfung vorbringen. Es gibt von
108 Fällen, 0 Fälle, denen nicht entsprochen wurde. In 66 Fällen wurde entsprochen, in drei Fällen wurde alternativ entsprochen, in zehn Fällen wurde teilweise
entsprochen, in drei Fällen wurde aus erwähnten Gründen teilweise entsprochen, in
zwölf Fällen wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen und in 14 Fällen wird in
Zukunft entsprochen werden.
Dieser Follow-up-Bericht ist ein Erfolgsbericht für die Stadtgemeinde Innsbruck und
alle ihre Unternehmungen. (Beifall von allen
Seiten)