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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf

- S.55

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- 352 -

Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Flächenwidmungen
außer Kraft.
StR Mag. Fritz: Ich möchte ganz kurz die
Gelegenheit nutzen, um zu sagen, dass
dieser Beschluss sehr erfreulich ist. Manche
Bauträger haben den Vorwurf geäußert,
dass die Projektentwicklung in der Stadt
Innsbruck so lange dauern würde. Jene
Bauträger, die am lautesten "Schreien" sind
solche, denen man drei Mal Fristsetzungsanträge senden muss, bis sie einmal einen
vollständigen Plansatz samt allen erforderlichen Unterlagen einreichen. Wenn im Zuge
des Verfahrens noch fünf Mal die Tekturen
geändert werden, dann dauert das lange.
In diesem Fall hatten wir eine wirklich hervorragende Kooperation mit einem Bauträger, der genau weiß, was er will. Dieser
möchte mit einer international renommierten
Kette das alte Bezirksgericht in ein Jugendhostel umbauen. Das betrifft den Bereich
der Low-Budget-Reisenden, bei dem wir in
der Stadt Innsbruck ganz schlecht aufgestellt sind. Im Sinne des Markenbildungsprozesses und der touristischen Entwicklung unserer Stadt benötigen wir in diesem
Bereich eine Angebotsverbesserung. Etwas
Besseres als ein Low-Budget-Hotel bester
Qualität, fußläufig vom Hauptbahnhof Innsbruck und zur Innenstadt, gegenüber dem
Designerhotel in der Headline, gibt es nicht.
Das ist eine Verbesserung des touristischen
Angebotes und stellt eine große Belebung
der Ecke Brunecker Straße - Museumstraße
dar. Das ist ein Gebiet, das eine gewisse
Aufwertung im Standard durchaus vertragen
kann.
Es war von vorneherein klar, dass dieses
Projekt im öffentlichen Interesse liegt. Der
Bauwerber hat mit den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern mehrerer Ressorts und Fachgebiete des Stadtmagistrates Innsbruck
einen Zeitplan erstellt, bis wann diese und
GR-Sitzung 25.4.2013

jene Unterlagen vorliegen müssen. Dann
können wir garantieren, dass wir rechtzeitig
zu einem Flächenwidmungsplan kommen,
inklusive der Bestätigung durch das Amt der
Tiroler Landesregierung. Der Bauwerber hat
dann die Chance wirklich das zu tun, was er
vorhat. Dieser möchte zu Beginn der Wintersaison den Betrieb aufsperren.
Dieser Bauträger bzw. Projektbetreiber hat
sich vorbildlich daran gehalten und hat alle
Unterlagen pünktlich abgeliefert. Ebenso
pünktlich haben alle Ämter ihre Hausaufgaben gemacht. Deshalb war es möglich, dass
ein Projekt, das Ende Feber 2013 seitens
des Bauwerbers zum ersten Mal an die
Frau Bürgermeisterin herangetragen worden ist, im April schon einen Beschluss über
die Auflage des Flächenwidmungsplanes
erhält. Das Projekt und jenes des nächsten
Tagesordnungspunktes hat auch die eine
oder andere Überstunde gekostet. Das
nächste Projekt liegt auch im öffentlichen
Interesse.
Ich werde sehr hinter solchen Dingen stehen. Man kann von den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern nichts Übermenschliches
verlangen, aber realistische Zeitpläne können jederzeit eingehalten werden. Das ist
ein Angebot, das auch für andere Bauträgerinnen bzw. Bauträger sowie Immobilienentwicklerinnen bzw. -entwickler steht.
Wenn die Spielregeln eingehalten und die
Unterlagen gut vorbereitet und pünktlich
eingereicht werden, dann arbeitet der
Stadtmagistrat Innsbruck schnell. Wir haben
das an zwei Beispielen bewiesen.
Dafür bedanke ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Stadtmagistrat
Innsbruck. Von der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, bis hin zur Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, wo Rechtsgutachten erstellt
worden sind, darf ich Danke sagen. Die
Stadt Innsbruck kann für Projekte im öffentlichen Interesse mit Unternehmen die initiativ sind und ihre Hausaufgaben gut machen,
sehr schnell zu guten Ergebnissen kommen.
Jene, die immer jammern, dass die Stadt
Innsbruck bei Bau- sowie Planungsverfahren zu langsam arbeiten würde, sollen sich
an der eigenen Nase nehmen und sich als
Beispiel die heute zu behandelnden Projekte ansehen.