Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf
- S.56
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- 353 -
Beschluss (einstimmig, bei Stimmenthaltung
von GR Wanker; 1 Stimme):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
11.4.2013 (Seite 351) wird angenommen.
30.
III 4310/2013
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. MÜ - F15, Mühlau, Eckbereich Haller Straße - HansMaier-Straße (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes
Nr. 80/ds), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2011
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,
die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. MÜ - F15, Mühlau,
Eckbereich Haller Straße - Hans-MaierStraße (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/ds), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2011, zu beschließen.
GRin Dipl.-Ing.in Sprenger: Ich werde aus
folgendem Grund gegen diese Auflage
stimmen: Man kann in der Raumordnung
keine Bedarfsprüfung machen. Das bezweifle ich, denn das hat in der Raumordnung keinen Platz.
Ich erachte diesen Standort für eine Tankstelle suboptimal, weil sich dort eine große
Wohnsiedlung mit zahlreichen Familien befindet. Dort ist ohnedies schon eine Belastung durch die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) gegeben. Daher spreche ich
mich dagegen aus.
StR Mag. Fritz: GRin Dipl.-Ing.in Sprenger
hat Recht, denn dieser Standort ist tatsächlich suboptimal. Der Lebensmittelmarkt Hofer sollte auch nicht an dieser Stelle stehen.
Im Übergang vom Wohn- zum Gewerbegebiet eine eingeschossige Bebauung mit einem großen Parkplatz vorzusehen, ist ein
suboptimaler Umgang mit wertvollem
Grund. Das ist genau die Ursache dafür,
dass der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte den ersten Umwidmungsantrag nur unter der Bedingung befürwortet hat, dass sichergestellt wird, dass
es eine befristete Widmung für die Tankstelle gibt.
GR-Sitzung 25.4.2013
Das ist keine befristete Widmung im Sinne
des Gesetzes, aber wir haben jetzt eine
rechtliche Methode gefunden, wie man das
Anrecht der Stadt Innsbruck im Grundbuch
verankern kann, dass die Tankstelle gleichzeitig mit der Auflassung des Lebensmittelmarktes Hofer verschwindet. Diese Tankstellenwidmung existiert so lange, wie der
Lebensmittelmarkt Hofer an diesem Standort existiert. Der Grundeigentümer verliert
nichts. Anschließend tritt die Widmung inklusive Bebauungsplan, wie sie vorher bestanden hat, in Kraft. Daher besteht die
gleiche Baumöglichkeit wie damals, bevor
der Lebensmittelmarkt Hofer errichtet wurde. Die Stadt Innsbruck hat die Planungshoheit und die Möglichkeit, dort auf eine
Projektentwicklung einzuwirken, dass dort
ein mehrgeschossiges gemischt genutztes
Projekt entstehen kann. Das soll ein sinnvoller Übergang vom Wohn- zum Gewerbegebiet sein.
Genau diese Eingriffsmöglichkeit der Stadt
Innsbruck ist mit der jetzigen Vertragsgestaltung, die die Grundlage für die Flächenwidmung "Sonderfläche Tankstelle" ist, gesichert. Ich habe Folgendes auch schon
öffentlich ausgeführt. Einem Stadtrat der
Innsbrucker Grünen ist ein niedriger Benzinpreis nicht das dringendste aller Anliegen. Wenn man sich die Berichte der Bundeswettbewerbsbehörde über den Treibstoffsektor durchliest, sieht man, dass wir im
Land Tirol die teuersten Treibstoffpreise von
ganz Österreich haben. Dies unter anderem
wegen einer sehr oligopolistischen Marktstruktur. Ich sage daher, dass es im öffentlichen Interesse ist, den Platzhirschen mit
einer Diskonttankstelle "Feuer unter dem
Hintern" zu machen. Es ist einfach ein untragbarer Zustand, dass die Bundeswettbewerbsbehörde in ihren Berichten jedes Jahr
Wettbewerbsverletzungen und Beeinträchtigungen ohne Ende feststellt und keiner etwas dagegen tut.
Zum dortigen Wohnbau möchte ich auch
noch etwas sagen: Alle, die schon länger
Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte sind, wissen, dass
der dortige Wohnbau eine sehr qualvolle
Geschichte hat. Dieser ist unter der Vorspiegelung falscher Tatsachen mit falschen
und immer wieder abgeänderten Planungen
vor kurzem entstanden. Der Wohnbau steht
rechtlich immer noch auf schwachen Füßen.