Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf

- S.123

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2 Vorgangsweise
2

Im Rahmen dieser Prüfung wurden die jeweiligen Dienststellen bzw. Geschäftsführungen der betroffenen Unternehmungen und sonstigen Rechtsträger mit dem Ersuchen angeschrieben, der Kontrollabteilung über zwischenzeitig getroffene Veranlassungen auf direktem Wege zu berichten und diese durch geeignete Nachweise zu belegen.
Für den Bereich des Stadtmagistrates wurden der Magistratsdirektor sowie die zuständigen Abteilungs- und Amtsleitungen vom Vorhaben der Kontrollabteilung abschriftlich in Kenntnis gesetzt.
Von den geprüften Unternehmen und sonstigen Rechtsträgern war – wie bereits anlässlich der jeweiligen ursprünglichen Anhörungsverfahren – bekannt zu geben, welche Berichtspassagen Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse tangieren und daher eine Behandlung in der vertraulichen Sitzung des Gemeinderates erforderlich machen
würden. Die Kontrollabteilung bemerkt, dass in diesem Zusammenhang keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse reklamiert worden sind, die einer besonderen Berichtsbehandlung bedurft hätten.

3

Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass die in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen aus Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren
Lesbarkeit nur in einer Geschlechtsform formuliert werden und gleichermaßen für
Frauen und Männer gelten.

4

Empfehlungen, die im Prüfungszeitraum 2012 die Nutzung von Skontoangeboten, die
genaue Rechnungskontrolle, die korrekte Verbuchung von Rechnungen, die periodengerechte und ordnungsgemäße budgetäre Abrechnung sowie die im Zuge der
Beanspruchung von Verfügungsmitteln vollständige Angabe des Empfängerkreises
und des Verwendungszwecks betrafen, wurden in dieser Einschau nicht weiterverfolgt. Auf diese Umstände wird im Rahmen der routinemäßigen Belegkontrollen seitens der Kontrollabteilung laufend besonderes Augenmerk gelegt.

5

Gemäß aufrechter Wohlmeinung des gemeinderätlichen Kontrollausschusses sollten
nur fristgerecht eingetroffene Stellungnahmen von Dienststellen bei der Berichtsbehandlung Berücksichtigung finden (gleiche Bedingungen für alle, Ausnahme nur bei
sachlicher Rechtfertigung). Die Kontrollabteilung stellt hierzu fest, dass in diesem
Sinne alle Stellungnahmen in den Bericht aufgenommen werden konnten.

6

Die Kontrollabteilung weist darauf hin, dass mit der geschilderten Vorgangsweise
auch dem Gebot des § 52 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Innsbruck (MGO) entsprochen wurde, den betroffenen Dienststellen, Einrichtungen und Rechtsträgern Gelegenheit zur Abgabe sachlich begründeter Äußerungen zu geben und diese bei der Abfassung der Prüfberichte zu berücksichtigen.

7

Die Empfehlungen in den Berichten der Kontrollabteilung sind wie bei ähnlichen Einrichtungen der öffentlichen Kontrolle (Rechnungshof, Landesrechnungshöfe) beratender Natur. In diesem Zusammenhang hat allerdings der Gemeinderat am
29.05.2002 (anlässlich der Behandlung des Follow up – Berichtes 2000/2001) den
Grundsatzbeschluss gefasst, „dass Empfehlungen der Kontrollabteilung, die vom
Gemeinderat im Rahmen der Behandlung der Berichte zustimmend zur Kenntnis genommen werden, als Beschlüsse des Gemeinderates umzusetzen sind“. Die Ergebnisse des jeweilig durchgeführten Anhörungsverfahrens (z.B. begründete Einwen-

Zl. KA-00379/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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