Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2016

/ Ausgabe: 01-Kurzprotokoll_21_01_2016.pdf

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-1-

staltung von Bauland auf Grundlage
und im Rahmen des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2011 (TROG),
Landesgesetzblatt Nr. 56/2011 in der
geltenden Fassung, nimmt die Stadt
Innsbruck die in Punkt I. 1. bis 3. näher dargestellten Optionen an und übt
diese aus.

K u r z p r o t o k o l l
G R - S i t z u n g
2 1 . 0 1 . 2 0 1 6

1.

Maglbk/11673/RA-VL-VO/1
Änderung der Verordnung über
den Leinenzwang für Hunde im
Bereich der Landeshauptstadt
Innsbruck betreffend den Leinenzwang für Hunde in den südlich gelegenen Wäldern des
Stadtgebietes

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GRin DIin Sprenger und GRin Duftner,
2 Stimmen; gegen FPÖ, RUDI, PIRAT,
Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider, GR Carli,
StR Mag. Fritz, GRin Dr.in Krammer-Stark,
GR Onay, GRin Dr.in Pokorny-Reitter und
StR Pechlaner, 14 Stimmen):

Vorstehende Beschlussfassung des
Stadtsenates am 16.12.2015 gemäß Notrechtsverfügung § 33 Abs. 1 Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR)
wird zur Kenntnis genommen.
3.

Trachtenverein "Die Amraser",
Restaurierung der Fassaden und
Erneuerung der Dachdeckung
der Kriegerkapelle Amras, Kirchsteig 9, Förderungsansuchen
nach dem Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetz (SOG) 2003

Antrag des Stadtsenates vom 23.12.2015:
Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Entwurf einer Verordnung, mit der
die Verordnung über den Leinenzwang für
Hunde im Bereich der Landeshauptstadt
Innsbruck geändert wird.
2.

I-RA 1031/2015
Wohnbau und Footballzentrum
Pradl, Grundstücksgeschäfte der
Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG)

Der vorliegende Gemeinderatsbeschluss
vom 05.11.2015, Zahl IV 10370/2015, wird
wie folgt ergänzt:
4.

Die Stadt Innsbruck beabsichtigt, die
unter Punkt 1. genannten Flächen,
welche bereits als behördliche Maßnahme im ÖROKO 2002 zur baulichen Entwicklung ausgewiesen sind,
sowohl für kommunale Sportanlagen
als auch für Wohnbau im öffentlichen
Interesse weiterzuentwickeln. Dazu
sind Besitzverhältnisse im raumordnungsrechtlichen Bauland umzugestalten, um eine entsprechend große
Fläche zur Errichtung von Sport- und
Wohnanlagen baureif zu machen. In
Umsetzung dieser Bebauungsziele
und als Maßnahme zur besseren Ge-

GR-Sitzung 21.01.2016

IV 10952/2015

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 16.12.2015:
Die Stadt Innsbruck unterstützt den Trachtenverein "Die Amraser" für die Restaurierung der Fassaden und Erneuerung der
Dachdeckung mit einem nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von
€ 9.260,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
4.

V 10022/2013
Stadtmagistrat Innsbruck, Mag.Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung, Beschaffung einer neuen SoftwareLösung für das Rechnungswesen-Programm, Abänderung
Punkt 4. des Beschlusses

Der Beschluss des Stadtsenates vom
08.07.2015 sowie des Gemeinderates
vom 16.07.2015 wird im Punkt 4. wie folgt
abgeändert:
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung, erhält in Ab-