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Jahr: 2013

/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf

- S.133

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Die Kontrollabteilung hat im Jahr 2011 eine Prüfung über die Einschau in die
Gestion des Fundwesens vorgenommen und den diesbezüglichen Bericht, Zl.
KA-03442/2011, mit Datum 18.05.2011 fertig gestellt.
Bei ihrer Prüfung hat die Kontrollabteilung auch die Kostenrechnung und dabei u.a.
die Kostenart „Sonstige Betriebskosten“ einer Prüfung unterzogen. In dieser Kostengruppe waren Aufwendungen bzw. Ausgaben für Personen- und Gütertransporte,
Postdienste, Telekommunikationsdienste und Mietkosten (Hauptmietzins und Betriebskosten-Akonto) enthalten. Letztere resultierten aus der Vorschreibung der IIG &
Co KG lt. Mietvertrag vom 21.01. bzw. 23.02.2004 für die von der Stadt Innsbruck für
das Fundbüro angemieteten Räumlichkeiten im Parterre des Objektes Fallmerayerstraße 2. Der diesbezügliche Gesamtmietzins hat in den Prüfungsjahren 2007 bis
2009 jährlich netto rd. € 13,9 Tsd. betragen.
Im Zusammenhang mit den dazugehörigen Betriebskostenabrechnungen hielt die
Kontrollabteilung fest, dass sich aus den darin enthaltenen Ausgaben und den mtl.
Betriebskosten-Vorauszahlungen jeweils ein Fehlbetrag zu Lasten der Stadt Innsbruck ergeben hat. Die Nachzahlungen haben sich brutto auf rd. € 0,9 Tsd. für das
€ Tsd. für das Jahr
Jahr 2007, auf rd. € 1,4 Tsd. für das Jahr 2008 und auf rd. 2,3
2009 belaufen.
Aufgrund des Umstandes, dass die Nachzahlungen mit den Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen anderer von der Stadt Innsbruck angemieteter Räumlichkeiten
gegenverrechnet werden, waren die eben genannten Ausgaben nicht als Kosten in
der städtischen Kostenrechnung erfasst und dem Produkt Fundservice zugeschlagen
worden. In weiterer Folge blieben diese Kosten auch bei der Ermittlung des Kostenträgererfolges sowie des Gesamtdeckungsgrades unberücksichtigt.
Aus Gründen der Kostenwahrheit und -transparenz sowie im Sinne einer Vollkostenrechnung hat die Kontrollabteilung empfohlen, Überlegungen dahin gehend anzustellen, sämtliche Kosten und Erlöse aus Betriebskostenabrechnungen zeitnah in der
Kostenrechnung der Stadt Innsbruck zu erfassen und den entsprechenden Produkten
bzw. Kostenträgern direkt zuzuordnen.
Hierzu teilte das Amt für Rechnungswesen der MA IV mit, dass die Möglichkeit einer
zeitnahen produktorientierten Zuordnung der Betriebskosten in das Arbeitsprogramm
der im Jänner 2011 eingesetzten Arbeitsgruppe zur Evaluierung und Neukonzeption
der Kosten- und Leistungsrechnung aufgenommen worden ist.
In ihrer Stellungnahme zur Follow up – Einschau 2011 verwies das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft erneut auf die im Hinblick auf die Neugestaltung der Kosten- und Leistungsrechnung installierte Arbeitsgruppe und sicherte die Umsetzung
einer zeitnahen Erfassung der Betriebskosten über das Referat Budgetabwicklung
und Finanzcontrolling zu.

Zl. KA-00379/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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