Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 05-April-geschwaerzt.pdf
- S.143
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rung zwischen den Vertretern des Landes Tirol, der Stadt Innsbruck und der ISD
stattgefunden habe und dabei über den Inhalt dieses Vertrages Einigung erzielt werden konnte. Nach Vorlage dieses Abkommens in den hierfür zuständigen Gremien
des Landes Tirol, der Stadt Innsbruck und der ISD sowie Genehmigung der beschlussfassenden Organe stünde einer Unterfertigung nichts mehr im Wege.
Anfang des Jahres 2012 konnte der Rahmenvertrag bzw. die Leistungsvereinbarung
zwischen dem Land Tirol und der ISD zum Abschluss gebracht werden, weshalb
der Empfehlung der Kontrollabteilung entsprochen wurde.
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Auch die Stadt Innsbruck hatte mit dem ISF für den Wohnbereich bzw. im Zusammenhang mit der Altenhilfe unter Beachtung des Steueraspektes einen darauf abgestimmten Rahmenvertrag abgeschlossen.
In Vollziehung des GR-Beschlusses vom 18.07.2002 hat die Stadt Innsbruck in weiterer Folge die ihr als Rechtsträgerin obliegenden Aufgaben nach den Bestimmungen
des damaligen Tiroler Sozialhilfegesetzes an die ISD übertragen. Die Bestimmungen
betreffend die Durchführung und Verrechnung der zu besorgenden Aufgaben wurden
in einem neuen Rahmenvertrag zusammengefasst, welcher am 19.03.2003 von der
Stadt Innsbruck und der ISD unterfertigt worden ist. Infolge der Gesetzesänderung
zum 01.03.2006 (Inkrafttreten des TGSG) wurde der Rahmenvertrag aus dem Jahr
2003 der Vollzugspraxis sowie den erwähnten geänderten Rechtsvorschriften angepasst.
Hierzu hielt die Kontrollabteilung fest, dass ihr auch in diesem Fall kein datiertes
Exemplar des Rahmenvertrages vorgelegt werden konnte. Des Weiteren monierte die
Kontrollabteilung, dass bei den unter Pkt. II „Wahrzunehmende Aufgaben der Innsbrucker Soziale Dienste GmbH“ des Rahmenvertrages aufgelisteten Wohn- und Pflegeheimen das WH Lohbach gefehlt hat sowie das WH Tivoli mit dem Zusatz „in Bau“
versehen war. Die Kontrollabteilung hat angeregt, dem angesprochenen Änderungsbedarf nachzukommen und ein vollständiges sowie datiertes Vertragswerk bei der
Gesellschaft aufzubewahren.
Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren teilte die Gesellschaft mit, dass schriftlich um
eine Änderung des Rahmenvertrags mit der Stadt Innsbruck angesucht worden sei.
Diese Angelegenheit wurde von der Gesellschaft mit Schreiben vom 09.06.2010 an
die Stadt Innsbruck herangetragen, eine Erledigung war jedoch zum damaligen Zeitpunkt noch nicht erfolgt.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2011 gab die Gesellschaft bekannt, dass der mit
der Stadt Innsbruck abzuschließende Rahmenvertrag adaptiert werde. Diesbezüglich
wäre lt. erhaltener Auskunft der Abschluss der Verhandlungen mit dem Land Tirol
abgewartet worden, da Details des Rahmenvertrages der ISD mit dem Land Tirol
auch in die Vereinbarung mit der Stadt Innsbruck aufgenommen werden sollen.
Zl. KA-00379/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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